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Tourismus und Landwirtschaft dürfen Saisonarbeiter aus Drittstaaten einstellen

Zornitza Rusinowa
Foto: BGNES
Arbeitgeber können für einen Zeitraum von 90 Tagen nunmehr Saisonkräfte aus Drittstaaten einstellen. Die scheidende Ministerin für Arbeit und Soziales Zornitza Rusinowa hat nach Beratungen im Nationalen Rat für Arbeitsmigration und Arbeitsmobilität dafür eine entsprechende Liste mit den betreffenden Bereichen erstellt, einschließlich Saisonarbeit in der Land- und Fortwirtschaft, in der Fischwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättenwesen.

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