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Presseschau

Foto: Maria Peewa

Die heutige Presse beschäftigt sich eingehend mit dem Beschluss der Zentralen Wahlkommission (ZIK), bei den Parlamentswahlen am 26. März auf die Option der Maschinenwahl als Alternative zur gewohnten Stimmabgabe mit Papier und Stift zu verzichten. „ZIK verzichtet endgültig auf die Maschinenwahl“, titelt Sega. Es wurde klar, dass es bei diesen Wahlen keine Maschinenwahl geben wird, nachdem die ZIK die Firma „Lirex BG“ als einzigen Kandidaten für die Zustellung von elektronischen Wahlgeräten beseitigt und die öffentliche Auftragsvergabe eingestellt hat. Grund für diese Maßnahme ist, dass die Firma die Wahlgeräte nicht bis zum 10. März liefern kann, wie es im Auftrag vorgesehen ist, erläutert Sega. Capital erinnert daran, dass der öffentliche Auftrag am 14. Februar ausgeschrieben wurde. Sein Ziel war die Lieferung von 12.500 mit der nötigen Software ausgerüstete Wahlmaschinen – je eine pro Wahllokal. Es hat sich nur eine Firma beworben, doch hat sich ihre Offerte als inakzeptabel erwiesen. „Lirex“ verfügt zwar über eine sehr gute Software, doch kann sie keine Gewähr dafür geben, dass sie die Wahlcomputer bis zum 10. März zustellen kann, stellt Capital richtig. Trud behauptet, „Lirex“ wolle die Geräte dem Staat nicht gegen Bezahlung zur Verfügung stellen, sondern verkaufen. Beim Verkauf könnte die Firma die Wahlmaschinen postenweise zustellen – sie hätte ca. ein Drittel bis zu den Wahlen geliefert und die restlichen zwei Drittel nach den Wahlen, berichtet Trud. „Die Wahlen werden aus Mangel an Wahlmaschinen nicht für ungültig erklärt“, titelt die Standard. Die Zeitung zitiert dabei den Sprecher der Zentralen Wahlkommission Zwetosar Tomow, dass es keine ernsthaften Argumente dafür gibt, allein wegen einer fehlenden Maschinenwahl-Option die Wahlergebnisse anzufechten. Diese Meinung vertreten auch Verfassungsexperten. Die betonen, essentiell sei, dass die Wähler von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können, egal ob mit Hilfe eines Wahlzettels oder einer Wahlmaschine. Die Standard kommt auch auf das Statement der Bürgerbeauftragten Maja Manolowa zu sprechen, die ZIK diene den Bürgern ein schlechtes Vorbild, da sie den Eindruck erwecke, die Gesetze müssten nicht eingehalten werden. Worten von Manolowa zufolge könne man den Kasus mit den Wahlen an das Verfassungsgericht weiterleiten.



Zusammengestellt von: Atanas Zenow

Übersetzung: Rossiza Radulowa




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