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29.000 Euro Bußgeld für „Musikautor“ wegen unmotivierter Aufhebung des Vertrags mit dem BNR

Foto: Archiv

Der Ausschuss für Konkurrenzschutz (KSK) hat die Gesellschaft für kollektives Urheberrechtmanagement „Musikautor“ mit einem Bußgeld in Höhe von über 29.000 Euro sanktioniert, weil sie bei der einseitigen Aufhebung des Vertrags mit dem Bulgarischen Nationalen Rundfunk (BNR) ihre Monopolstellung missbraucht hat. Am 1. Januar 2017 hat „Musikautor“ den Vertrag mit dem Bulgarischen Nationalen Rundfunk BNR aufgehoben und ihm die Ausstrahlung von Songs untersagt, deren Rechte die Gesellschaft hält. Im Urteil des Ausschusses für Konkurrenzschutz heißt es, dass auf diese Weise die Interessen der Kunden verletzt und die Arbeit des Rundfunks behindert wurden.



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