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Maschinelle Abstimmung entfällt nur bei den Kommunalwahlen

Foto: Radio Widin

Die Wahl am Automaten soll nur bei den Kommunalwahlen nicht zum Einsatz kommen. So lautet der endgültige Beschluss der Rechtskommission beim Parlament. Nach den Kommunalwahlen am 27. Oktober 2019 wird man in Wahllokalen mit über 300 Wählern künftig bei allen anderen Wahlen einzig und allein maschinell abstimmen können, sei es bei Parlamentswahlen, Präsidentschaftswahlen oder Europawahlen. Die entsprechenden Novellen im Wahlgesetz sollen im Plenarsaal verabschiedet werden.



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