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Parlament beschließt Gesichtsverschleierungsverbot an öffentlichen Plätzen

Die teilweise oder vollständige Gesichtsverschleierung an öffentlichen Plätzen ist künftig verboten. Das beschloss heute das bulgarische Parlament. Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen und -Stätten in Stadt und Land, für öffentliche Dienstleistungseinrichtungen sowie öffentliche Stätten für Erholung, Sport, Kultur und Kommunikation. Vor der Abstimmung des Gesetzendwurfs hatte die Partei der ethnischen Türken DPS die Streichung der Debatte von der Tagesordnung beantragt, da sich revanchistische, radikale und ungesunde Kräften dieser bedienen könnten. Vom Verbot ausgenommen sind die eigenen vier Wände der Bürger und offizielle Gebetseinrichtungen der entsprechenden Konfessionen. Anderenfalls drohen bei der ersten Zuwiderhandlung 100 Euro Bußgeld, bei jeder weiteren – 750 Euro.

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