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Nützliche Ratschläge nach dem Brexit

Wichtige Mitteilung für die Bulgaren in Großbritannien

Foto: EPA/BGNES

Die Bedingungen für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, die im Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union festgelegt sind, sehen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor. Bis dahin gelten weiterhin die europäischen Rechtsvorschriften.

Die Rechte aller im Vereinigten Königreich vor Ablauf der Übergangszeit ansässigen europäischen Bürger werden durch das „EU Settlement Scheme“ garantiert. Zu diesem Zweck müssen bulgarische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, mit Ausnahme von Staatsangehörigen mit doppelter Staatsangehörigkeit, einen Antrag auf Erlangung des Status im Rahmen des Fahrplans stellen. Das Gleiche sollten Bulgaren tun, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Nach dem Schema kann ein vorgelagerter dauerhafter Status (pre-settled status) sowie ein settled status erlangt werden. Den zweiten Status können Bulgaren beantragen, die die letzten 5 Jahre ohne Unterbrechung in Großbritannien gelebt haben. Jeder Antragsteller muss einen strafrechtlichen Hintergrund angeben.

Der Antrag nach dem „EU Settlement Scheme“ ist kostenlos und kann digital durch eine mobile App gestellt werden, die das Scannen des Reisepass-Chips erlaubt. Diejenigen, die nicht über einen Pass mit Chip verfügen, müssen ihre originalen Dokumente (Personalkarte oder Reisepass ohne Chip) zum Home Office einsenden, wo sie geprüft werden. Die letzte Frist für das Stellen des Antrags ist der 30. Juni 2021.

Nach der Gewährung des „pre-settled status“ oder „settled status“ können die bulgarischen Bürger die Rechte behalten, die sie hatten, als das Vereinigte Königreich Teil der EU war – Aufenthaltsrecht, Zugang zum Arbeitsmarkt und Sozialversicherungssystem, Gesundheitswesen und andere.

Enge Familienangehörige sowie Kinder, die nach dem 31. Dezember 2020 geboren wurden, haben die Möglichkeit, sich nach Ablauf der Übergangszeit ihren Verwandten anzuschließen, wobei die Beziehung zwischen den Verwandten zum 31.12.2020 und zum Zeitpunkt des Beitritts bestanden haben bzw. bestehen muss.

Die bulgarischen Studenten in Großbritannien sind berechtigt, Anträge für die Aufenthaltserlaubnis nach dem „EU Settlement Scheme“ zu stellen und ihr Studium nach den Bedingungen abschließen, unter denen es begonnen wurde.

Vor Ablauf der Übergangszeit erworbene Berufsqualifikationen werden in anderen EU-Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich weiterhin anerkannt.

Nach Ende 2021 treten neue britische Einwanderungsbestimmungen in Kraft, die noch nicht vollständig geklärt sind.

Weitere Erklärungen und einen Leitfaden für die Beantragung des Aufenthalts finden Sie auf der Website der bulgarischen Botschaft in London unter http://bulgarianembassy-london.org/brexit/

Zusammengestellt von: Krassimir Martinow

Übersetzung: Georgetta Janewa




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