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Einreiseverbot für EU-Bürger und Schengen-Länder aufgehoben

Foto: Innenministerium

Auf Anordnung des Gesundheitsministers vom 22. Mai wird das Einreiseverbot für Bürger aus den EU-und Schengen-Ländern (einschließlich San Marino, Andorra, Monaco und Vatikan) in Bulgarien aufgehoben. Gleiches gilt auch für Personen, die mit bulgarischen Bürgern zusammenleben, die ständig, langfristig oder dauerhaft in Bulgarien leben sowie für ihre Familienangehörigen. Es gibt kein Einreiseverbot für Ausländer, die dringende medizinische, diplomatische, humanitäre, Transport- und andere Tätigkeiten in Erfüllung ihrer offiziellen Aufgaben ausüben. Auch die Bestimmungen für den Transit durch das Hoheitsgebiet Bulgariens ändern sich nicht. Anreisende bulgarische und europäische Bürger werden nicht unter Quarantäne gestellt, wenn ihr Aufenthalt im Land bis zu 7 Tage dauert. Alle anderen unterliegen einer 14-tägige Quarantäne. Die Personen, die nicht unter Quarantäne gestellt werden, sowie die Personen, die das Hoheitsgebiet des Landes durchqueren, müssen der Grenzgesundheitskontrolle eine Erklärung nach einem entsprechenden Formular vorweisen. 




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