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Bulgaren wählen nicht erst seit gestern – 1. Teil

Historiker Swetoslaw Schiwkow über die Besonderheiten der Parlamentswahlen in Bulgarien

Am 4. April werden in Bulgarien Parlamentswahlen durchgeführt, auf denen die Abgeordneten für die 10. Volksversammlung nach der Wende zur Demokratie und die 45. Volksversammlung nach der Neugründung des Landes bestimmt werden sollen.

Obwohl die demokratische Entwicklung Bulgariens in der Zeit des kommunistischen Regimes im Land (1946-1989) nahezu zum Erliegen gekommen war, verfügen die Bulgaren über zureichend Wahlerfahrungen. Die ersten Parlamentswahlen fanden in Bulgarien unmittelbar nach der Befreiung des Landes von der osmanischen Fremdherrschaft statt. Im Jahre 1879 verfügte das Land bereits über eine moderne Wahlgesetzgebung, die nach den damals modernsten europäischen Standards aufgebaut war.

Die Gründungsversammlung, einberufen im Jahre 1879 in der mittelalterlichen bulgarischen Reichshauptstadt Tarnowo, legte den Grundstein für einen modernen bulgarischen Staat und schuf die ersten Regeln zur Wahl von Volksvertretern in Bulgarien. Die konstituierende Volksversammlung selbst bestand aus 229 Abgeordneten, gruppiert in 4 Kategorien: hohe Amtsträger (Geistliche, Richter und Bürgermeister), vom russischen Generalgouverneur ernannte Abgeordnete, direkt vom Volk gewählte Vertreter und je ein Vertreter des Rila-Klosters, des bulgarischen Heimatvereins in Odessa und der Bulgarischen Wohltätigkeitsorganisation in Wien. Diese Abgeordneten haben das erste Grundgesetz des Landes geschaffen.

„Die Verfassung legte einige der Hauptparameter künftiger Wahlen fest, wie das Recht auf direkte Wahlen, das es zu jener Zeit nicht überall gab“, erzählt Dr. Swetoslaw Schiwkow, Chefassistent an der Geschichtsfakultät der Sofioter Universität „Heiliger Kliment von Ochrid“. „In nur wenigen Ländern konnte in Allgemeinwahlen direkt und bei gleichen Wahlrechten für alle gewählt werden.


In Bulgarien wurde das Mehrheitswahlsystem eingeführt, das am Ende des 19. Jahrhunderts die meistverbreitetste Wahlform war. Aus dem Mittelalter stammende überkommene Parlamentsformen mit Standesvertretern, die in einer bestimmten Kammer einen festen Platz haben, wurden in Bulgarien abgelehnt.“

Die Geschichte ist voller Beispiele, das zwischen den Gesetzen und der Wahlpraxis eine Diskrepanz bestehen kann. Die Durchführung der Wahlen hängt häufig von der Mentalität, den Vorstellungen von Wahlen und den Wahlgewohnheiten der Bürger ab. So war es auch Mitte des 19. Jahrhunderts in Südeuropa, aber auch selbst in Großbritannien und den USA, wo bei den Wahlen Parteimaschinen das Sagen hatten.

Bei den ersten Wahlen in Bulgarien wurde besonders der Frage nach der  Einrichtung von Wahlbüros aufgeworfen.

„Die Wahlbüros sind bis heute ein sehr wichtiges Organ, weil sie vor Ort den Wahlverlauf verwalten“, setzt Dr. Schiwkow fort. „In den Anfangsjahren ging es ganz demokratisch zu. Die Wähler fanden sich im Zentrum der jeweiligen Gemeinde ein. Da es noch keine Wahlbüros gab, mussten die Bauern 30 bis 40 Kilometer zurücklegen, um ihre Stimme abgeben zu können. In den frühen Morgenstunden wurde auf dem Hauptplatz zuerst eine Wahlkommission gewählt. Das ist reinste Demokratie, denn die Wähler selbst entschieden, wer den Wahlprozess organisieren und leiten soll. Gerade dann kam es jedoch zu heftigen Auseinandersetzungen, selbst Schlägereien. Der Stärkere setzte sich durch bzw. jene, die frühzeitig gekommen waren und ihre Vertreter für die örtliche Wahlkommission bestimmten. Da zu jener Zeit das Parteiensystem noch nicht ausgebildet war, gab es für die Mitglieder der Wahlkommission noch keine Parteiquoten. Logischerweise kam es oft zu Wahlbetrug, wenn in der Wahlkommission nur Vertreter einer einzigen Partei saßen. Der häufigste Wahlschwindel war das Auffüllen der Wahlurne mit zusätzlichen Wahlzetteln nach Ende der Wahlen.“


Die Wahlaktivität war in den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts nicht besonders hoch. Sie drehte sich um die 20 Prozent. Man muss sich aber vor Augen führen, dass zu jener Zeit lediglich ein Viertel der Bevölkerung stimmberechtigt war, denn wählen durften nur die Männer im Älter über 21 Jahren. „Bei den Wahlen für die 5. konstituierende Volksversammlung (1911) stieg zum ersten Mal die Wahlbeteiligung auf über 50 Prozent“, erzählt weiter der Historiker und setzt fort: „Der erste Schritt zu Erhöhung der Wahlbeteiligung war die Einrichtung von Wahlbüros in den Ortschaften, d.h. die Distanz zwischen Wahlurnen und Wähler wurde verkürzt.“

Nach 1920 erlebte die Wahlbeteiligung einen sprunghaften Anstieg und erreichte 75 bis 80 Prozent der Wahlberechtigten. Das kann damit erklärt werden, dass der Urnengang obligatorisch wurde und Geldbußen auferlegt wurden, wenn man nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch machte. Ein Vergleich zu heute: die Wahlbeteiligung ist auch heute obligatorisch, doch der Gesetzgeber sieht keine Strafen für jene vor, die sich weigern, den Urnengang anzutreten.

Bulgarien gehört übrigens auch zu jenen Ländern in Europa und der Welt, in denen die Verhältniswahl eingeführt wurde. Über die Gründe hierfür erzählt Dr. Swetoslaw Schiwkow von der Geschichtsfakultät der Sofioter Universität in einem nachfolgenden Beitrag, in dem Sie auch erfahren werden, wie der Übergang zwischen von Hand geschriebenen zu gedruckten Wahlzetteln erfolgt ist.

Übersetzung und Redaktion: Wladimir Wladimirow

Fotos: Archiv, BNT


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