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Neue Mehrwertsteuervorschriften modernisieren den Onlinehandel in der EU

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Ab dem 1. Juli 2021 treten EU-weit neue Mehrwertsteuervorschriften für den Onlinehandel in Kraft. Sie sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen senken, die grenzüberschreitende Online-Verkäufe tätigen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches System für die Meldung und Bezahlung der Mehrwertsteuer - One Stop Shop (OSS) - eingeführt. Was für Erleichterungen soll sie den Online-Händlern bringen?

„Sie müssen sich im Land, in dem sie die Waren an den Endverbraucher verkaufen, nicht mehr umsatzsteuerlich registrieren“, erklärt die bulgarische Europaabgeordnete Zwetelina Penkowa, Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments. „Es gilt jedoch zu beachten, dass die Online-Händler Waren und Dienstleistungen im Wert über 10.000 Euro melden und die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Käufers entrichten müssen. Das wird aber ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Verfahren erfolgen, wie das bisher der Fall war. Sprich: Sie müssen nicht im betreffenden Mitgliedstaat registriert sein. Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen unter 10.000 Euro kann die entsprechende Mehrwertsteuer auch im Mitgliedstaat des Gewerbetreibenden entrichtet werden.“

Neu in der Mehrwertsteuerregelung für den grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen ist die Abschaffung der 22 Euro-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer.

„Waren, die aus Drittländern in die EU importiert werden, unterliegen  ebenfalls der Mehrwertsteuer“, erläutert Zwetelina Penkowa. „Um die Händler zu erleichtern, kann dies über eine Plattform erfolgen, die „Import One Stop Shop“ (IOSS) heißt. Somit kann der fällige Mehrwertsteuerbetrag, je nach dem nationalen Recht des Landes, in das die Waren eingeführt werden, erneut über diese Online-Plattform bezahlt werden.“

Diese neuen Vorschriften haben zwei Vorteile: Sie schaffen Bedingungen für mehr Transparenz und Vertrauen bei den Kunden und eine bessere Steuereintreibung in den EU-Ländern. Was sollten die Händler tun, um vom One-Stop-Shop zu profitieren?

„Das System steht den Händlern seit dem 1. April 2021 für die Registrierung offen und wird ab dem 1. Juli aktiv in Betrieb sein“, sagte die Europaabgeordnete Zwetelina Penkowa. „Alle Händler, die davon Gebrauch machen möchten, sollten prüfen, welche Unterlagen für ihre Registrierung erforderlich sind, weil das bereits möglich ist.“

Ausführliche Informationen über die neuen Mehrwertsteuervorschriften finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. ().

Übersetzung: Rossiza Radulowa




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