Innerhalb der vorgezogenen Parlamentswahlen am 11. Juli in Bulgarien werden die wahlberechtigten bulgarischen Staatsbürger, die sich in Deutschland aufhalten, voraussichtlich nur in 5 Städten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. In der bulgarischen Botschaft in Berlin, in den Generalkonsulaten in München und Frankfurt am Main sowie den ehrenamtlichen Konsulaten in Magdeburg und Stuttgart sollen insgesamt 10 Wahlbüros eingerichtet werden. Die Zentrale Wahlkommission hatte die Eröffnung von insgesamt 116 Wahlbüros in Deutschland gebilligt, doch die Bundesregierung hat bislang lediglich 10 davon genehmigt; die Einrichtung der verbleibenden 106 Wahlbüros steht noch in Frage, die außerhalb der bulgarischen Botschaften und Konsulate eröffnet werden sollten. Die Zentrale Wahlkommission erwartet bis zum 30. Juni eine endgültige Entscheidung der deutschen Behörden. Im Ausland sollten laut Beschluss der Zentralen Wahlkommission insgesamt 791 Wahlbüros geschaffen werden.
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