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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet erneut gegen Bulgarien

Foto: BGNES

Das Bemalen von Denkmälern gehört zur Meinungsfreiheit. Die Verurteilung der Aktivisten Assen Genow und Zwetelina Serbinska widerspreche diesem Recht, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, lautet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der bulgarische Staat ist damit verpflichtet, den zu Unrecht Verurteilten ca.12.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
Am 7. November 2013 haben Ganeow und Serbinska anlässlich des Jahrestages der Oktoberrevolution das Partisanendenkmal vor der Zentrale der Bulgarischen Sozialistischen Partei mit Rosa Farbe besprüht und wurden wegen Rowdytums angeklagt. Das Bezirksgericht Sofia sprach sie frei. Das Gericht in zweiter Instanz hob die Entscheidung jedoch auf und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 767 Euro.



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