Wahlbezirk „Ausland“ wird weiterhin vom Wahlgesetz vorgesehen, beschlossen die Abgeordneten in zweiter Lesung der Novellen zum Wahlgesetzbuch. Der Vorschlag, ein Wahllokal im Ausland erst dann einzurichten, wenn mindestens 100 Wahleinträge gestellt werden, wurde abgelehnt; für die Einrichtung eines Wahllokals werden weiterhin nur 40 Anträge nötig sein. Auch der Vorschlag wurde nicht angenommen, dass bei einem Urnengang nicht am Wohnort der jeweilige Wähler im Wahllokal eine Erklärung unterschreiben kann, dass er anderswo nicht abstimmen werde. Die Abgeordneten sprachen sich ferner auch dagegen aus, die Zentrale Wahlkommission von 15 auf 25 Mitglieder zu erhöhen. Der Öffentlichkeitsrat der Kommission soll ferner beibehalten werden. Der Vorschlag, Zentren zu Auszählung der Stimmzettel außerhalb der Wahlbezirke einzurichten, wurde nicht akzeptiert; dafür solle die Auszählung der Stimmen am Ende des Wahltages mit einer Kamera aufgezeichnet werden.
Bei der zweiten Lesung im Parlament wurde mit insgesamt 124 Stimmen von GERB, DPS und BSP schließlich die Wiedereinführung der Papierstimmzettel in Wahllokalen mit über 300 Wählern gebilligt.
„Wir setzen die Veränderung fort“ (PP), die Koalition „Demokratisches Bulgarien“ (DB), „Wasraschdane“ und „Bulgarischer Fortschritt“ – insgesamt 95 Abgeordnete - stimmten dagegen. Abgeordnete von PP und DB haben erneut zu Protestaktionen heute Abend ab 18.30 Uhr aufgerufen.
Die Mehrheit hielt auch fest, dass der Wähler im Wahllokal selbst entscheiden kann, ob er maschinell oder mit einem Papierstimmzettel abstimmt.
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