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EK stellt Strafverfahren gegen Bulgarien ein

Foto: BTA, Archiv

Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Strafverfahren gegen Bulgarien wegen Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Überarbeitung und Aktualisierung des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans und des dritten Bewirtschaftungsplans für die Flussgebiete einzustellen.

In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Wasser heißt es, dass Ende 2024 die Pläne für Bewirtschaftung der vier Flussgebiete für den Zeitraum 2022-2027 durch Beschlüsse des Ministerrats angenommen wurden und die Europäische Kommission umgehend darüber informiert wurde, dass Bulgarien seine Verpflichtungen erfüllt hat.

Infolgedessen hat die Europäische Kommission am 12. Februar 2025 eine Entscheidung zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens getroffen.




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