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WKS enthebt Borislaw Sarafow seines Amtes als amtierender Generalstaatsanwalt

Borislaw Sarafow, amtierender Generalstaatsanwalt
Foto: BTA / Archiv

Die Strafrechtskammer des Obersten Kassationsgerichts (WKS) hat entschieden, dass das Mandat des amtierenden Generalstaatsanwalts kraft Gesetzes („ex lege“) nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten endet. 

Daher ist Borislaw Sarafow nicht mehr amtierender Generalstaatsanwalt, und von ihm nach dem 21. Juli beim Obersten Gericht eingereichte Anträge in Strafsachen sind nicht gültig.

Das teilte das Oberste Kassationsgericht mit und bestätigte damit die Einschätzung zahlreicher Juristen, dass Sarafow das Amt nicht weiter ausüben könne. Sarafow hatte die Funktion des Generalstaatsanwalts am 16. Juni 2023 übernommen. Sein Verbleib im Amt war zu Jahresbeginn von der Staatsanwaltskammer des Obersten Justizrates beschlossen worden. Diese hatte damals die Auffassung vertreten, das Gesetz sei erst am 21. Januar 2025 in Kraft getreten und gelte nur für den nächsten amtierenden Generalstaatsanwalt, nicht aber rückwirkend.

Redakteur: Iwo Iwanow

Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov 

Foto: BTA / Archiv



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