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Verfassungsgericht

Gegen den amtierenden Präsidenten kann keine Anklage erhoben werden

Der amtierende Präsident und der Vizepräsident können untersucht, aber nicht angeklagt werden. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts nach dem Antrag des Generalstaatsanwalts, den Text der Verfassung in Bezug auf die Immunität..

30.07.20 15:29 |
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