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Prof. Dr. Georgi Blisnaschki "Ich bewerte die Initiative des Präsidenten positiv"

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Foto: BGNES

Der bulgarische Staatspräsident Rossen Plewneliew schlug vor einigen Tagen dem Parlament vor, eine Volksbefragung über Änderungen im Wahlgesetz zu initiieren. Die drei Änderung sehen die Einführung der partiellen Mehrheitswahl, der allgemeinen Wahlpflicht sowie der Möglichkeit zur Online-Stimmabgabe bei Parlamentswahlen oder Referenden vor. Der Verfassungsrechtexperte Professor Dr. Georgi Blisnaschki kommentierte diesen Vorschlag folgendermaßen:

"Ich bewerte diese Initiative positiv", sagte er. "Der Präsident will nicht einfach seine Idee durchsetzten, sondern eine Volksbefragung darüber initiieren. Diese Befragung soll einen beratenden Charakter haben, was bedeutet, dass die Einzelheiten danach besprechen werden, wenn das Volk sich für ein Mehrheitssystem, eine Wahlpflicht und ein elektronisches Wahlverfahren entscheidet. Ich denke, dass dies ein guter Ansatz ist. Es ist eine Art Denkzettel für die Politiker, die über ihre Entscheidungen lieber sich einige Gedanken machen sollen."

Laut Vizeparlamentschefin Maja Manolowa sei der Vorschlag des Präsidenten über die Einführung der Wahlpflicht verfassungswidrig.

"Ich denke, dass das Mehrheitssystem nicht funktionieren wird", kommentiert weiter Prof. Blisnaschki. "Wir sollen zu einem gemischten Wahlsystem nach dem deutschen Modell übergehen, so wie es in den 1990er Jahren bei uns der Fall war. Man muss einfach etwas ändern und die Anforderungen der Menschen auf der Straße erfüllen, die schon 220 Tage protestieren. Die ganze Welt schaut auf uns mit gemischten Gefühlen, weil die Regierung offensichtlich die öffentliche Meinung nicht richtig berücksichtigen will. Die Novellen des Wahlgesetztes befestigen nur das Status quo und geben an sich keine Änderungsmöglichkeiten. Wenn wir das Mehrheitswahlsystem einführen werden, dann wird das der Fall ein. Das ist die Grundfrage. Wenn das Volk das auch will, wird man die Verfassung ändern müssen. Man muss auch bedenken, dass die Einführung der Wahlpflicht in Ländern wie Österreich, Belgien und Griechenland eine enorme Auswirkung auf das politische Leben dort hatte. Weil die Wahlbeteiligung dadurch drastisch gestiegen ist. Bei uns würde das auch den Kauf von Stimmen wesentlich reduzieren, was ein großes Problem unserer Gesellschaft momentan ist. Was die elektronische Wahl betrifft, hat das Verfassungsgericht neulich Bedenken darüber geäußert, dass dadurch das Wahlgeheimnis verletzt werden könnte. Das ist eher eine technische Frage. Die Experten müssen sich dazu äußern. Im Grunde genommen sind das die modernen Entwicklungen, an denen wir uns gewöhnen müssen. Ich denke, dass früher oder später in Bulgarien elektronisch gewählt wird."

Einige Experten waren der Meinung, dass die Einführung der Wahlpflicht und der elektronischen Wahl den Stimmenkauf nicht stoppen wird.

"Wenn wir eine aktive Wahlbeteiligung haben werden, wird dieses Problem auch bewältigt sein", erklärt Prof. Blisnaschki. "Man wird eine gerechtere Verteilung der politischen Kräfte im Parlament haben. Momentan entspricht die Konstellation nicht den eigentlichen Tendenzen und sie gibt den Willen des Wählers nicht richtig wieder. Daher muss man das dringend ändern. Es gibt kaum Bulgaren, die mit dem politischen System zur Zeit zufrieden sind."

Übersetzung: Milkana Dehler



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