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Offshore-Firmen dürfen künftig keine Agrarflächen in Bulgarien besitzen

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Foto: BGNES

Die Offshore-Unternehmen, die landwirtschaftlichen Boden bei uns besitzen, werden sich davon trennen müssen. Handelsgesellschaften, die Eigentum von Firmen sind, die in den Offshore-Gebieten registriert sind, dürfen künftig keine landwirtschaftlichen Flächen in Bulgarien besitzen. Das sehen die Änderungen im Gesetz über die landwirtschaftlichen Böden vor. So wird der Markt transparenter und die Finanzblase, die durch Spekulanten immer größer wurde, wird kleiner.

Es ist ein öffentliches Geheimnis, dass viele Besitzer von Ackerland in Bulgarien in Offshore-Zonen registriert sind. So werden von den Änderungen im Gesetz die Scheininvestoren getroffen, die in den letzten Jahren viel Geld mit unklarer Herkunft in landwirtschaftlichen Böden investiert haben. Außerdem sollen die Ausländer, die bei uns Land kaufen, mindestens fünf Jahre in Bulgarien gelebt haben. Die Branchenvertreter in Bulgarien sind mit den neuen Regelungen zufrieden. Sie meinen, dass Agrarland nicht eine gewöhnliche Handelswahre ist und per Gesetz geschützt werden muss. Das Land ist ein nationales Reichtum und die Gesetzgeber müssen dafür sorgen, dass es in den Händen der Menschen bleibt, die es tatsächlich bearbeiten werden.

Die Einschränkungen für Ausländer, landwirtschaftliches Land bei uns zu kaufen, werden auch die Spekulanten davon abhalten, weiter Land zu kaufen, damit es später weiter verkauft wird. Auch die Preise werden dadurch reguliert und sollen einen normalen Wert erreichen. Die landwirtschaftlichen Flächen bei uns sind zerkleinert und es fehlen Großgrundbesitzer, die diese Flächen bearbeiten könnten. Die Durchschnittsgröße eines Ackers bei uns liegt bei etwa 0,5 Hektar. Ein Problem sind auch die Bewässerungsanlagen. An vielen Orten fehlt es an Wasservorräten und es gibt keine Pläne für neue Infrastruktur. Nur bei 2 Prozent der Böden sind noch die alten Bewässerungsanlagen vorhanden.

Übersetzung: Milkana Dehler



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