Der angekündigte Rücktritt der Regierung Orescharski ist nun unter Dach und Fach. Er war noch mit dem Amtsantritt vor etwas mehr als einem Jahr erwartet, denn das Minderheitskabinett kam nach mühsamen Verhandlungen und einer prinzipienlosen Koalition zwischen der sozialistischen Partei BSP und der liberalen Partei der türkischen Minderheit DPS, und dank der unlauten Unterstützung der nationalistischen Ataka zu Stande. Isoliert blieb der eigentliche Wahlsieger bei den Parlamentswahlen im vergangenen Jahr – die bürgerliche GERB.
Bestandsaufnahme
Die Ergebnisse der Europawahlen am 25. Mai d.J. brachten die Entscheidung – nach der Wahlschlappe der Sozialisten entzog die DPS, der Juniorpartner im Kabinett, die Unterstützung für die Regierung. Die ausgelöste politische und institutionelle Krise, aber auch die jüngste Bankaffäre um das viertgrößte Geldinstitut in Bulgarien machten den Rücktritt der Regierung Orescharski den einzig möglichen Ausweg aus der festgefahrenen Situation. Damit ist nun der Weg für die vorgezogenen Parlamentswahlen am 5. Oktober frei. Die Beratungen beim Präsidenten legten den Fahrplan fest: die Parlamentsparteien sollen auf die in der Verfassung vorgesehene Möglichkeit verzichten, ein neues Kabinett im Rahmen des jetzigen Parlaments zu bilden. Nach Auflösung der Volksversammlung ernennt der Staatschef am 6. August eine Übergangsregierung, um die Wahlen im Oktober vorzubereiten. Bis dahin führt die zurückgetretene Regierung die Amtsgeschäfte weiter.
Erbe
Die einjährige Amtszeit des Expertenkabinetts von Plamen Orescharski war von Anfang an von Massenprotesten begleitet. Ausgelöst wurden sie von der prinzipienlosen Wahl des umstrittenen Medienmagnats Deljan Peewski zum Geheimdienstchef. Das Regierungs- und das Parlamentsgebäude waren von Polizeikräften noch nie so stark geschützt, wie in diesem einen Jahr. Seit langem hatte sich die Unsicherheit unter den Menschen nicht mehr so ausgebreitet, wie in den vergangenen 14 Monaten.
Die zurückgetretene Regierung hinterlässt ein problematisches Erbe für eine Interimsregierung, die eingeschränkte Vollmachten und ohne Parlament zu arbeiten hat. Dazu zählt an erster Stelle die notwendig erscheinende Aufstockung des Staatshaushalts. Aber auch die Ernennung des bulgarischen EU-Kommissars, denn die führenden politischen Kräfte konnten sich auf keinen Namen einigen. EU-Gelder aus verschiedenen operationellen Programmen sind auf Eis gelegt und behindern die Umsetzung zahlreicher Projekte im Land. Und dazu gesellte sich jüngst auch die Affäre um die Korporative Handelsbank, die von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Ob die Neuwahlen am 5. Oktober auch einen Neuanfang bedeuten, ist von heutiger Sicht schwer zu sagen.
Redaktion: Vessela Vladkova
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