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Bulgarisches Beschlagnahmungsgesetz gehört zu den modernsten in Europa

Foto: BGNES

Das bulgarische Gesetz über die Konfiszierung illegal erworbener Vermögenswerte, das im Jahr 2012 verabschiedet wurde, ist das modernste Gesetz in diesem Bereich in Europa. Das wurde bei einer internationalen Konferenz in Sofia festgestellt, die unter dem Motto: „Beschlagnahme von Vermögenswerten zugunsten des Staates: Modelle der Kriminalitätsbekämpfung in Europa“ stattfand.

Die Konferenz in Sofia war die Abschlussveranstaltung der zweijährigen Initiative der bulgarischen Vertretung von Transparency International, die in Partnerschaft mit den nationalen Vertretungen der Organisation in Italien und Rumänien abgewickelt wurde.

Das ist ein relativ neues Gebiet für die EU und auch im globalen Maßstab“, erklärte Dr. Kalin Slawow, Geschäftsführer von Transparency International Bulgaria. „Es geht um die Beschlagnahmung von illegal erworbenem Vermögen, wenn es noch kein gültiges Strafurteil gibt. Das geschieht mit einem Urteil eines Zivilgerichts, also einer Gerichtsinstanz, wo man die Möglichkeit und das Recht auf Verteidigung hat und gegen das man Berufung einlegen kann. Und was ebenfalls sehr wichtig ist – bei strikter Einhaltung der Menschenrechte. Wir haben uns bemüht, ein Idealmodell zu finden, bei dem ausdrücklich das Recht auf Rechtsbeistand und die Möglichkeit garantiert wird, die legale Herkunft der fraglichen Vermögenswerte zu beweisen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nicht nur dieses Idealmodell zu präsentieren, das dann von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden könnte, sondern auch konkrete Schritte vorzuschlagen, die auf EU-Ebene unternommen werden könnten“, so Kalin Slawow.

Seinen Worten nach ist das bulgarische Beschlagnahmegesetz in seiner Philosophie und durch seine Textformulierungen besser als ähnliche Gesetze in anderen europäischen Staaten. Der Schwerpunkt dabei ist, dass dabei zwei fundamentale Menschenrechte gewahrt werden, auf die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte besonders streng sein Augenmerk richtet: das Recht auf Eigentum und das Recht auf Rechtsbeistand. Deshalb hat auch der bulgarische Gesetzgeber ganz genau darauf geachtet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verwaltung solchen Eigentums, nachdem es beschlagnahmt wurde. Das ist bei uns aber nicht so gut gelöst“, sagt Dr. Kalin Slawow weiter. “Unser Gesetz sieht vor, dass die Verwaltung durch einen interbehördlichen Rat auf der Ebene stellvertretender Minister erfolgt. Leider hat die Praxis aber gezeigt, dass dieser Rat ineffektiv ist. Seit das Gesetz in Kraft ist, also in den letzten rund drei Jahren, ist er ein einziges Mal zusammengekommen. Es stimmt zwar, dass in dieser Zeit mehrere Regierungen gewechselt haben, doch das zeigt auch, dass diese Methode von der politischen Stabilität abhängt und deswegen nicht sicher ist. Offensichtlich muss dieser Rat auf einer anderen, stabileren Grundlage funktionieren, damit er aktiv bleiben und Entscheidungen fällen kann“, so Kalin Slawow. Sein Vorbild in dieser Beziehung ist Italien.

Im italienischen Gesetz liegt der Hauptschwerpunkt darauf, was mit den schon beschlagnahmten illegalen Vermögenswerten geschehen soll“, führt er aus. „Dort gibt es eine besondere Agentur, die sich damit beschäftigt und die das auch auf eine sehr transparente Art und Weise macht. In den Geschäften in Italien sind zum Beispiel Waren zu sehen, auf deren Verpackung „Beschlagnahmt bei der Mafia“ steht. Konfiszierte Gebäude wiederum werden öffentlichen und sozialen Zwecken zugeführt. Die italienischen Kollegen haben auch ganz interessante Beispiele mit beschlagnahmten Unternehmen gegeben. Diese haben nur deswegen gut funktioniert, weil sie von der Mafia geführt wurden und Gesetze missachtet und keine Steuern und Versicherungsbeiträge gezahlt haben. Diese Unternehmen funktionieren unter normalen Marktregeln dann aber nicht besonders gut. Das Management ist schwierig und sie brauchen Investitionen. Die Fragen sind also ziemlich kompliziert und erfordern harte, konsequente und verantwortungsvolle Arbeit“, so Kalin Slawow abschließend.

Übersetzung: Petar Georgiew



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