Seit 2013 warten etwa 15.000 Anträge auf die bulgarische Staatsangehörigkeit auf ihre Genehmigung. Die Verzögerung bei ihrer Bearbeitung kam meistens durch fehlende Unterlagen, die nachgereicht werden müssten. Das erklärte Vizejustizminister Petko Petkow vor dem parlamentarischen Ausschuss über die Auslandsbulgaren.
"Das betrifft nur die Anträge auf die bulgarische Staatsangehörigkeit, bei denen die Herkunftsurkunde nicht von weiteren Unterlagen bestätigt wird", so der Vizeminister weiter. "In diesem Jahr hat die Staatliche Agentur für die Auslandsbulgaren ca. 4.000 solche Urkunden erstellt, ohne die notwendigen Begleitunterlagen hinzuzufügen. Bei einem Drittel wurden später diese Dokumente nachgereicht, die meisten Anträge aber werden ohne den erforderlichen Unterlagen gestellt, daher kommt auch die Verzögerung bei ihrer Bearbeitung."
Das Problem entstand vor etwa 2 Jahren, als der Staatsangehörigkeitsrat beschlossen hat, dass dieses Dokument die Grundlage für den Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit für die ethnischen Bulgaren sein soll. Dieses Gremium besteht aus Vertretern verschiedener Institutionen. Die Probleme haben dann begonnen, als man festgestellt hat, dass ein Teil der Herkunftsurkunden, die von der Agentur ausgestellt wurden, keine Liste der beigefügten Unterlagen beinhaltet haben. Die ethnischen Bulgaren dürfen die bulgarische Staatsangehörigkeit in einem Eilverfahren erhalten und müssen nicht die fünf Jahren abwarten, die man sonst als Nachweis braucht, um zu prüfen, dass sein ständiger Wohnsitz in Bulgarien ist. Eine Prüfung der Staatsanwaltschaft hat aber ergeben, dass sehr oft bei der Ausstellung der Herkunftsurkunden nicht alle Nachweise vorgelegt werden. Somit wurden Hunderte Albaner und Kosovaren bulgarische Staatsbürger. Auch weitere Verstöße wurden bei der Arbeit der Agentur für die Auslandsbulgaren festgestellt. Nicht immer wurden die gesetzlichen Fristen eingehalten, einige Anträge wurden unbegründet abgelehnt usw. Nach diesen Enthüllungen wurde der Chef der Agentur von seinem Posten entlassen, sein Nachfolger Boris Wangelow erklärte neulich, dass er die Meinung der Staatsanwaltschaft kennt.
"Viele unserer Landsleute in Mazedonien und Albanien können ihre bulgarische Herkunft aus verständlichen Gründen nicht nachweisen", sagte er. "Daher nutzen sie die Urkunden von den Organisationen der Auslandsbulgaren. Momentan sind zwei solche Organisationen von uns als Teil der Agentur anerkannt – das Kulturzentrum in Bossilegrad und der bulgarische Kulturklub in Skopje. Vorläufig haben sie aber die Ausstellung der Urkunden eingestellt, weil sie auf eine klare Entscheidung von den bulgarischen Behörden warten."
Vizejustizminister Petkow hat erklärt, dass nur in Bulgarien die Staatsangehörigkeit aufgrund einer notariell beglaubigten Herkunftsurkunde erworben werden kann. Die meisten Anträge, etwa 10.000, kamen aus Mazedonien, gefolgt von Albanien, dem Kosovo, Serbien, der Ukraine und Moldawien.
Justizminister Iwanow, der ebenfalls vom parlamentarischen Ausschuss über die Auslandsbulgaren angehört wurde, hat versprochen, dass innerhalb eines Monats Vorschläge über Gesetzesänderungen gemacht werden, die die Situation verbessern sollen.
Übersetzung: Milkana Dehler
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