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Das Recht auf die eigene Herkunft – das Adoptionsgeheimnis und die Probleme, die es schafft

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Foto: BGNES

„Ich heiße X, aber in meinen Personalpapieren steht ein anderer Name, weil ich adoptiert bin.“ So beginnen sehr viele erschütternde menschliche Geschichten. Rund 100 bis 150 bulgarische Bürger reichen jedes Jahr Anträge für die Offenlegung ihrer Herkunft in den Bezirksgerichten im Land ein, in 90 Prozent der Fälle werden diese Anträge aber vom Gericht abgelehnt, zeigt die Statistik der NGO "Nationales Netz der Kinder".

Einer der Gründe dafür sind die ineffektiven Regeln in Artikel 105 des Familiengesetzbuches für die Offenlegung des Adoptionsgeheimnisses. Sie sehen eine solche Offenlegung nur dann vor, wenn "wichtige Umstände" das erfordern, wobei nicht definiert ist, was "wichtige Umstände" sind. Diese Organisation macht nun zusammen mit dem bulgarischen Verband der adoptierten Kinder und Adoptiveltern, dem Nationalen Internet-Register "Wo bist du?", in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und mit der Unterstützung des französischen Botschaft in Sofia auf die Probleme aufmerksam, die das Adoptionsgeheimnis in Bulgarien hervorruft. "Die wichtigen Umstände", laut dem Gesetz, sind der Grund dafür, dass Marianna Tanneberger seit 31 Jahren Informationen über ihre leibliche Mutter sucht. Um am Forum in Sofia teilzunehmen, hat Marianna 1650 Kilometer von Nürnberg bis nach Sofia zurückgelegt, allein, am Lenkrad ihres Autos.

"Vor einiger Zeit habe ich eine allergische Reaktion von einem Reinigungsmittel für den Haushalt bekommen", erzählt Marianna. "Ich musste in die Notaufnahme zur Blutreinigung. Die Haltung der Ärztin in der Notaufnahme hat mich zu dieser Reise nach Bulgarien bewegt. Sie hat mich nämlich gefragt, ob ich eine Vorbelastung für solche Allergien in der Familie hätte, und ich konnte ihr das nicht beantworten. Nachdem ich ihr erklärte, dass ich adoptiert bin und deshalb keine medizinische Familiengeschichte habe, war sie überrascht, dass ich bis jetzt keine Informationen darüber gesucht habe. Ich erklärte ihr, dass in Bulgarien das Adoptionsgeheimnis streng gewahrt wird. Es folgte die Frage: Ist Bulgarien denn nicht in der EU? Nur ich weiß, wie ich mich in diesem Moment gefühlt habe."

Mariana ist Sozialarbeiterin. Nach Abschluss des Forums erwarten sie wieder 1650 Autokilometer zurück bis zu ihrer Arbeitsstelle in Deutschland. Mit diesem "Abenteuer" will sie aber ihre Unterstützung für die Idee der Änderung der Gesetzgebung geben, die das Adoptionsgeheimnis betrifft.

Die Menschen, die nach ihren leiblichen Eltern oder ihren vor Jahren zur Adoption freigegebenen Kinder suchen, stolpern oft über Probleme wie geänderte Namen, Geburtsdaten oder Personenkenzahlen in den Adoptionspapieren oder sogar die komplette Vernichtung der Akten, teilten Vertreter des Nationalen Internet-Registers "Wo bist du?" mit. Das behindert die Suche nach den biologischen Eltern oder Kindern, auch in Fällen, in denen das Gericht ausnahmsweise mal die Offenlegung des Adoptionsgeheimnisses gestattet hat, erzählten Teilnehmer am Forum. Als Hauptgründe für die Offenlegung werden "das Recht eines jeden, seine Wurzeln zu kennen, medizinische Gründe in Zusammenhang mit Erbkrankheiten und die Prävention einer Heirat mit einem nahen Verwandten" genannt.

Der französische Botschafter in Bulgarien Xavier Lapeyre de Cabanes erklärte das französische Modell der Offenlegung der Herkunft eines Adoptierten. Er wies darauf hin, dass die Zahl der internationalen Adoptionen in Frankreich seit 2006 rund 3500 beträgt, wobei drei Viertel davon Kinder aus Bulgarien sind. "Die französische Adoptionsvermittlungsagentur ist die Stelle, die die Adoptivkinder unterstützt und auf der Suche nach ihrer Herkunft begleitet, wenn sie das nach Erreichen der Volljährigkeit wünschen", sagte die Generaldirektorin der Organisation Beatrice Biondi, die ein Sondergast der Veranstaltung war.

Der Rat für Menschenrechte der Vereinten Nationen hat Bulgarien schon empfohlen, Rechtsvorschriften einzuführen, die das Adoptionsgeheimnis verbieten. Ab nächster Woche will das Justizministerium mit der Arbeit an neuen Texten im Familiengesetzbuch beginnen, sagte die stellvertretende Justizministerin Verginija Mitscheva-Russewa.

"Das Justizministerium und unsere Experten haben eine Studie der Gesetzgebung in anderen Ländern gemacht, besonders von Ländern, in denen viele Kinder adoptiert werden, darunter aus dem Ausland. Wir haben Briefe an die Gerichte geschickt, mit denen wir um Vorschläge bitten. Am 31. Juli kommt die Arbeitsgruppe zusammen. Es müssen eine Menge Veränderungen im Familienrecht vorbereitet werden und wir hoffen, dass sie noch bis Ende dieses Jahres ins Parlament kommen können."

Als Vorsitzende des Rates für internationale Adoptionen teilte die stellvertretende Ministerin Mitschewa mit, dass im Jahr 2014 insgesamt 477 bulgarische Kinder im Ausland adoptiert wurden, davon 173 "mit besonderen Bedürfnissen", also mit Behinderungen irgendwelcher Art. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres beträgt die Zahl der adoptierten bulgarischen Kinder im Ausland 223, davon 72 mit besonderen Bedürfnissen.

Übersetzung: Petar Georgiew



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