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Die in erster Lesung verabschiedeten Grundgesetzänderungen zur Justizreform – offizieller Start des politischen Feilschens

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Foto: BGNES

Nachdem es vor der parlamentarischen Sommerpause klar wurde, dass die vom Reformblock eingebrachten Grundgesetzänderungen zur Justizreform nicht durchkommen würden, wurde von 180 Abgeordneten aller Fraktionen, mit Ausnahme der Sozialisten (BSP) und der Ataka-Partei, wenige Tage vor dem Urlaub ein neuer Gesetzentwurf eingebracht. Auch wurde der Vorschlag der Bewegung für Rechte und Freiheiten (DPS) gebilligt, das Verfassungsgericht anzurufen, um zu erfahren, ob nun die Große Volksversammlung oder das normale Parlament befugt sei, über die geplanten Grundgesetzänderungen abzustimmen. Erwartet lehnte die Verfassungsgericht eine Verhandlung zur Sache ab, mit der Begründung, dass eine Vorauslegung unzulässig sei.

Am Mittwoch wurden die Grundgesetzänderungen mit der eindrucksvollen Mehrheit von 184 Stimmen in erster Lesung verabschiedet. Dafür stimmten alle Parlamentsfraktionen mit Ausnahme der Sozialisten (BSP). ABV steuerte symbolisch eine Stimme bei. Die entscheidenden Stimmen kamen überraschenderweise von den Ataka-Abgeordneten.

Die Novellen sehen die Teilung des Obersten Justizrates in zwei Kollegien vor, d.h. das der Richter und der Staatsanwälte. Dabei soll jedes Kollegium eigenständig über den beruflichen Aufstieg von Richtern und Staatsanwälten entscheiden. Auch sollen die Richter und Staatsanwälte direkt gewählt und die Rolle des Inspektorats des Obersten Justizrates gestärkt werden. Und – der Oberste Rat der Anwaltschaft soll künftig die Befugnis erhalten, Beschwerden beim Verfassungsgericht einzureichen.

Nachdem die Grundgesetznovellen in erster Lesung drei Viertel der Abgeordnetenstimmen erhalten haben, können die Texte nun innerhalb von zwei Wochen für die zweite Lesung vorbereitet werden. Dabei müssen die von der DPS und ABV bemängelten Probleme um die Reglung der politischen und professionellen Quoten im Kollegium der Staatsanwälte präzisiert werden. Die Reformblock-Fraktion wird zwischen beiden Lesungen vermutlich neue Texte zur Rechenschaftslegung der Staatsanwaltschaft vorlegen, als auch darüber, dem Justizminister für die Sitzungen der beiden Kollegien des Obersten Justizrates das Recht auf Wortmeldung zu gewähren. GERB wartet für die geplanten Änderungen trotz mündlicher Rückendeckung einen schriftlichen Standpunkt der Venedig-Kommission ab.

Die Plenarsaaldebatten zu den Grundgesetzänderungen veranlassten den BSP-Abgeordneten Mihail Mikow zu Kritik: "Die heutigen Änderungen werden von einer wackligen Mehrheit durchgebracht, die zuerst einmal das Verfassungsgericht anruft. Dann wartet die wacklige Mehrheit den Standpunkt der Venedig-Kommission ab", meint Mikow. "Und wenn die Venedig-Kommission nun konstatiert, dass diese Änderungen der Unabhängigkeit der Justiz widersprechen, wen werden sie dann fragen – den armenischen Popen?"

Es liegt auf der Hand, dass die verabschiedeten Grundgesetzänderungen keine Justizreform gewährleisten, sondern lediglich den offiziellen Start zu den Reformverhandlungen geben. Im Klartext gesagt – zu politischem Feilschen.

"Diese Abstimmung lässt vermuten, dass die Schwierigkeiten erst noch bevor stehen", meint seinerseits der Analyst vom Zentrum für liberale Strategien, Dimitar Markow. "Aus den Wortmeldungen der Befürworter war zu entnehmen, dass es sich dabei um eine formelle Willensbekundung handelt und nicht um die Zustimmung für konkrete Texte. Zwischen beiden Lesungen gibt es erneut Debatten und Verhandlungen. Vor den Kommunalwahlen werden die Grundgesetzänderungen sicherlich nicht verabschiedet. Meiner Meinung nach wird man sich damit absichtlich Zeit lassen und die Wahlergebnisse abwarten. Danach werden sich die Parteien auf der Grundlage dieser Ergebnisse positionieren. Dieser kleine Schritt kann als positiv bewertet werden. Ohne diesen wären wir Zeuge des Zusammenbruchs der Justizreform gewesen."

Übersetzung: Christine Christov



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