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16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Foto: Blagorodna Georgiewa

„16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ ist eine internationale Kampagne, die jedes Jahr vom 25. November bis 10. Dezember stattfindet. Auf der ganzen Welt nutzen Fraueninitiativen den Zeitraum vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) bis zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember), um auf das Recht auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam zu machen. Bulgarien gehört zu den Ländern, die sich auch dieses Jahr an der Initiative beteiligen.

In Sofia fand bereits eine internationale Konferenz zum Thema „Institutionen, Medien und Öffentlichkeit gemeinsam gegen die Gewalt an Frauen“ statt. Organisator waren die Vereinigung der Rechtsanwältinnen und der Rat der Sofioter Anwaltschaft; die Schirmherrschaft übernahm die Ombudsfrau Bulgariens Maja Manolowa. Welche Ziele verfolgt das umfangreiche Forum? Mit dieser Frage wandten wir uns an die Rechtsanwältin Elka Porominska, Vorsitzende der Vereinigung der Rechtsanwältinnen in Bulgarien:

Die Bedeutung des Forums wurde in einer Erklärung zum Ausdruck gebracht, die von den Konferenzteilnehmern, den Institutionen und Medien, einschließlich des Bulgarischen Nationalen Rundfunks, befürwortet wurde – nämlich die Unterzeichnung und Ratifizierung der sogenannten Istanbuler Konvention – das ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, sagt Elka Porominska. „Diese Konvention wurde 2011 ausgearbeitet und im Jahr darauf verabschiedet. 2014 wurde sie von zehn Ländern unterzeichnet und ist in Kraft getreten. Das Dokument setzt den legislativen Rahmen des Schutzes gegen alle Arten an Gewalt. In diesem Kontext wurden auf unserer Konferenz Fragen des Schutzes vor Gewalt an Frauen besprochen.“

Elka Porominska ist der Ansicht, dass die Unterzeichnung und der Anschluss an die Konvention zu diesem Augenblick von großer Bedeutung sind. Denn es könnt sein, dass wir „andernfalls erneut dem Zug hinterherlaufen müssen“, wie sich einer der Konferenzteilnehmer ausdrückte. Die Anforderungen an einen Beitritt wachsen nämlich ständig. Derzeit gibt es in Bulgarien nur ein einziges Gesetz, das Schutz gegen häusliche Gewalt bietet. Ein zweites liegt im Parlament zur Verabschiedung vor, ist aber in Verzug geraten, obwohl es die Chancengleichheit behandelt. Es fehle an einer Koordinierung zwischen Institutionen, Medien und Öffentlichkeit, klagt Elka Porominska.

Auf der Konferenz in Sofia machte der Appell des türkischen Botschafters in Bulgarien, Süleyman Gökçe auf sich aufmerksam. Die Türkei ist das erste Land, das die Istanbuler Konvention unterzeichnet hat, wobei Botschafter Gökçe an ihrer Ausarbeitung und Unterzeichnung teilgenommen hat. Ferner erzählten die Rechtsanwältinnen aus Mailand in Italien über ihre reichen Erfahrungen. Der Schlüssel zum Erfolg bei der Bekämpfung der Gewalt sei die Gleichstellung der Geschlechter. Es wird angenommen, dass im Weltdurchschnitt jede dritte Frau Opfer von Gewalt ist – in Bulgarien ist jede vierte davon betroffen.

Ich sehe, wie in den anderen europäischen Ländern über dieses Problem gesprochen und wie es angegangen wird“, sagt Elka Porominska. „Als eine Juristin mit 30jähriger Berufserfahrung bin ich der Ansicht, dass es der Kampf gegen die Gewalt an Frauen verdient, sich hinter ihm zu stellen. Es kann nicht sein, dass uns das Schicksal der Menschen in ihren eigenen vier Wänden gleichgültig ist, wenn ihre Gefühle tagtäglich verletzt werden und sie Gewalt erleiden. Es ist unsere Pflicht als Menschen, hier etwas zu tun.“

Übersetzung: Wladimir Wladimirow



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