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Jetzt stellt sich die Frage nach dem Wann und Wie vorgezogener Neuwahlen

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Reformblock-Mitglieder Borislaw Welikow und Rumen Christow geben Rossen Plewneliew den dritten und letzten Regierungsauftrag im Rahmen der 43. Volksversammlung zurück.
Foto: BGNES

Nachdem auch der Reformblock den Regierungsauftrag zurückgegeben hat, stellt sich nun die Frage nach dem Wann und Wie vorgezogener Neuwahlen. Diese seien unausweichlich, vermerkte Staatspräsident Plewneliew bei der Rückgabe des Regierungsauftrags. Bereits im letzten Monat gab es im Zuge der kräftezehrenden politischen Verhandlungen viele Spekulationen, wie es angesichts der neuen Situation nun weitergehen werde.

Klar ist, dass der designierte Staatspräsident Rumen Radew die Neuwahlen anberaumen wird, da das amtierende Staatsoberhaupt in den letzten drei Monaten seiner Amtszeit dazu nicht befugt ist. Rumen Radew tritt am 22. Januar 2017 sein Amt an. Dann kann er auch eine Übergangsregierung bilden, die die Wahlen vorbereitet. Die Sozialisten, mit deren Unterstützung Rumen Radew zum neuen Staatspräsidenten gewählt wurde, wollen Ende März vorgezogene Neuwahlen. GERB ist für Anfang April. Die nur geringe Zeitspanne zwischen beiden bevorzugten Daten ist für beide größten Parteien des Landes offenbar von erheblicher Bedeutung. Noch wichtiger ist allerdings die Frage, nach welchen Regeln gewählt wird. GERB plädiert für den Willen der Wähler, d.h. laut Referendumsergebnis für die Einführung des Mehrheitswahlrechts in zwei Wahlgängen. Dem Willen des Volkes stattzugeben, würde den entsprechenden politischen Kräften Vorteile unter der Wählerschaft bringen, denn 2,5 Millionen Bürger haben diesen Willen bekundet. Nach Ansicht aller Experten würde dieses Wahlsystem die großen Parteien wie GERB und Sozialisten (BSP) bevorteilen. Jedoch sind die Sozialisten für ein gemischtes Wahlrecht aus Mehrheits- und Verhältniswahl, was dem Referendum widerspricht.

Ein weiteres großes Dilemma ist die Frage, ob das Wahlrecht jetzt oder erst vom nächsten Parlament geändert werden soll. Die Novellen zum Wahlgesetz wurden bereits eine Woche vor dem Referendum ins Parlament eingebracht worden. Eine radikale Änderung des Wahlrechts erneut im letzten Moment ist nicht nach jedermanns Geschmack. Selbst der bisherige Juniorpartner der GERB-Partei – der Reformblock – hält das für gefährlich und fähig, Leute mit zweifelhafter Reputation in den Plenarsaal zu bringen. Auch für die bis dato regierungsfreundliche Patriotische Front ist die unverzügliche Einführung des Mehrheitswahlrechts nicht annehmbar. Das scheidende Parlament verfüge weder über die nötige Zeit, noch über die nötigen politischen Ressourcen für eine Änderung dieser Art. Vor diesem Hintergrund erscheinen vorgezogene Neuwahlen nach Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen als unrealistisch. Unrealistisch, jedoch nicht ausgeschlossen, denn die nahe politische Vergangenheit hat gezeigt, dass Kehrtwendungen an der politischen Tagesordnung stehen und keineswegs unterschätzt werden dürfen.

Übersetzung: Christine Christov



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