Seit gestern läuft die einwöchige Frist, in der sich die Parteien und Koalitionen, die sich an den vorgezogenen Parlamentswahlen am 26. März beteiligen werden, einschreiben können. Die Zahl der Teilnehmer und deren Koalitionen sind eine wichtige Frage, doch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wurde auf andere Aspekte der Periode vor den Wahlen gelenkt. Nachdem sich herausstellte, dass auch diese Wahlen noch nach dem System der Einheitswahl stattfinden und die Einführung der Mehrheitswahl auf sich warten werde, steht nun die Frage, wie elektronische Wahlmaschinen für alle Wahllokale abgesichert werden können.
Der Einschreibungsstart fiel mit der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts zusammen, dass elektronische Wahlmaschinen in allen Wahllokalen aufzustellen seien, von denen es im In- und Ausland über 12.000 geben wird. Die Zentrale Wahlkommission hatte die Gesetzestexte anders ausgelegt und wolle in lediglich 500 Wahllokalen die Möglichkeit der Wahl auf elektronischem Wege absichern. Nun müssen in kürzesten Fristen über 12.000 solcher Wahlmaschinen angeschafft und das entsprechende Personal ausgebildet werden. Die Übergangsregierung sagte die nötigen Gelder zu; die Zentrale Wahlkommission sieht sich jedoch außer Stande, die erforderliche Technik abzusichern. Denn es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag, bei dem alle Prozeduren eingehalten werden müssen. Was wäre, fragt man, wenn sich keiner um den Auftrag bewirbt, oder die Auftragserteilung von einem Konkurrenten gerichtlich angefochten wird?
Die Ombudsfrau Maja Manolowa kommentierte, dass das Gesetz eine angemessene Übergangsperiode vorsah, in der die elektronische Stimmabgabe in den Wahllokalen schrittweise ermöglicht werden konnte. Die Institutionen hätten jedoch die entsprechenden Engagements unter den Teppich gekehrt und könnten nun die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen. Änderungen im Gesetz sind derzeit wiederum nicht möglich, weil das Parlament aufgelöst wurde. Die Lage ist absurd und erinnere an den Roman von Joseph Heller „Catch-22“.
Die Lage wird zusätzlich durch die Wahlprognosen erschwert, weil sie sich von einem Tag auf den anderen grundlegend ändern. Die Meinungsforschungsagentur „Alpha Research“ hatte zuerst ermittelt, dass die GERB-Partei die Wahlen mit 32,6 Prozent der Stimmen gewinnen werde; die Bulgarische Sozialistische Partei (BSP) könnte ihrerseits mit 28,8 Prozent rechnen. Wenig später offerierte „Gallup“, dass die Sozialisten mit 29 Prozent als Sieger hervorgehen würden; GERB müsse sich mit weniger als 28 Prozent Zuspruch begnügen. Schließlich gab auch „ESTAT“ seine Umfrageergebnisse heraus. Laut seinen Meinungsforschern würde die GERB einen Vorsprung von 9 Prozent vor den Sozialisten erringen (36,1% gegen 27,5%). Diese Differenzen können keinesfalls auf unterschiedliche Bewertungsmechanismen der Umfrageergebnisse zurückgeführt werden. Es riecht ganz stark nach politischer Voreingenommenheit und Manipulation; der Wahlkampf tobt mit allen Mitteln!
Der Ausgang der Wahlen ist mehr als unsicher, meinen die Analysten des Instituts „Iawan Hadschijski“. Der Unterschied im Kräfteverhältnis zwischen der BSP und der GERB liege im Bereich des Streumaßes. Auch seien die Chancen für die Bildung eines Einparteienkabinetts eher theoretisch. Eine Koalitionsregierung sei wiederum mit vielen Fragezeichen behaftet.
Aus diesem Grund setzen viele Parteien auf die Schachzüge nach den Wahlen, so dass nicht nur der Wahlkampf angespannt sein wird, sondern auch die Zeit danach. Falls sich die vermutete labile Lage nach den Wahlen als wahr erweisen sollte, könnte es selbst im April noch keine reguläre Regierung geben.
Übersetzung: Wladimir Wladimirow
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