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Probleme mit der Gewaltenteilung ein Vierteljahrhundert nach der Wende zur Demokratie

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Generalstaatsanwalt Sotir Zazarow (l.) und der Vorsitzende des Obersten Kassationsgerichts Losan Panow
Foto: BGNES

Seit bereits zwei Monaten wird die Öffentlichkeit in Bulgarien mit einem Skandal beschäftigt, der sich um ein ominöses Treffen des Generalstaatsanwalts mit einem bekannten Unternehmer der Gas-Branche dreht. Dabei wurde dieses Treffen von einem anderen Geschäftsmann vereinbart, der seinerseits auch in der Politik Bulgarien aktiv ist. Dieser Fall stellt an die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, die in der Landesverfassung verankert ist, etliche Fragen. Führt man sich die vielen Spannungen zwischen und in den jeweiligen Institutionen vor Augen, erscheint die Gewaltenteilung eher formell.

Am vergangenen Wochenende forderte der Generalstaatsanwalt Sotir Zazarow, es solle festgelegt werden, mit welchen Personen er, wie auch alle anderen Vertreter der exekutiven und legislativen Macht sich treffen dürfen. Zazarow wies ferner darauf hin, dass nicht nur er in seiner Funktion als Generalstaatsanwalt, sondern auch die Vorsitzenden des Obersten Verwaltungsgerichts und des Obersten Kassationsgerichts einer Kontrolle unterliegen müssen. Ein entsprechender Kontrollmechanismus müsse jedoch, so Zazarow, nicht mit Hilfe von Verfassungsänderungen eingeführt werden, wie es der Vorsitzende des Obersten Kassationsgerichts Losan Panow fordert. Der Generalstaatsanwalt meinte, es würden Novellen zum bestehenden Justizgesetz und dem Strafgesetzbuch genügen. Mit diesen Aussagen stellt Generalstaatsanwalt Zazarow die Kompetenz einiger Handlungen des Leiters des Kassationsgerichts in Frage, das sich über die verfassungsrechtliche Seite staatlicher Maßnahmen äußern muss. Auch Staatspräsident Rumen Radew bezog zu den Handlungen von Panow Stellung, indem er dessen Forderung nach Bildung eines Sonderausschusses, der sich mit der Zulässigkeit des skandalösen Treffens zwischen Zazarow und dem Gas-Boss auseinandersetzen solle, kategorisch ablehnte. Staatspräsident Radew meinte, dass das Präsidialamt in keiner Weise in persönliche Intrigen des Justizsystems verwickelt werden dürfe und rief deren Vertreter auf, sich politischer Kommentare zu enthalten. Falls sie sich so sehr mit Politik beschäftigen wollen, dann sollen sie bitteschön das Justizsystem verlassen, lautete Radews Ratschlag.

Auch der Premierminister Bojko Borissow zeigte sich von den Ansprüchen des Vorsitzenden des Obersten Kassationsgerichts nicht sonderlich angetan. Er willigte zwar zu einem Treffen mit ihm ein, das jedoch auf seinen Wunsch hin im Beisein der Vizepremierministerin Ekaterina Sahariewa, die für die Justizreform zuständig ist, wie der Justizministerin Zezka Zatschewa stattfinden musste. Nach diesem Treffen gab Borissow keinen Kommentar ab, während Zatschewa die von Panow gemachte Einschätzung ablehnte. Er hatte die bisherigen Veränderungen im Justizsystem als „Mimikry-Reformen“ abgestempelt. Sahariewa ihrerseits rief ihn auf, etwas konkreter zu werden…

Aus den Ausführungen des Vorsitzenden des Obersten Kassationsgerichts kann geschlussfolgert werden, dass er seiner Unzufriedenheit weiteren Lauf lassen und unabhängig seiner bisherigen Misserfolge nun die im Parlament vertretenden Parteien mit Argumenten bombardieren werde.

Die Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung sind für den Durchschnittsbürger zu kompliziert und er kann nur schwer verstehen, was sich hinter den skandalösen Wortgefechten verbirgt. Die Tatsache, dass diese Debatte bereits auf so hoher Ebene und derart lange ergebnislos geführt wird, lässt jedoch alle aufhorchen. Es kommt ein gewisses Unbehagen auf, denn es hat sich gezeigt, dass es selbst nach einem Vierteljahrhundert nach der Wende zur Demokratie in Bulgarien in der Gewaltenteilung gravierende Probleme gibt.

Übersetzung: Wladimir Wladimirow



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