Unlängst bestätigte das Statistische Amt der Europäischen Union Eurostat, dass Bulgarien nicht nur die in der Strategie „Europa 2020“ festgelegten Kennziffern zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen erfüllt, sondern auch die Auflagen überboten habe. Festgelegt war ein Mindestanteil von 16 Prozent, wobei in Bulgarien im Jahr 2016 ganze 18,8 Prozent erreicht wurden, was im Vergleich zu den vorangegangenen 12 Jahren einer Verdopplung gleichkommt. Der größte Anteil (rund 8%) stammt aus festen Abfällen und Biobrennstoffen, während der geringste (0,2 Prozent) auf die Erdwärmenutzung (Thermalquellen), die Sonnenenergie (0,8%) und die Windenergie (0,7%) entfallen.
Die anderen „Musterschüler“ betreffs dieser Kennziffer sind Tschechien, Dänemark, Estland, Kroatien, Italien, Litauen, Ungarn, Rumänien, Finnland und Schweden. Den größten Erfolg bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen weisen Schweden (53,5%), Finnland (38%), Lettland (37%), Österreich (33%) und Dänemark (32%) auf. Ziel der Europäischen Union ist, den Anteil erneuerbarer Energiequellen bis 2020 auf 20 Prozent und bis 2030 auf 27 Prozent anzuheben.
Der große Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien freut jedoch in keiner Weise die bulgarischen Verbraucher, weil dieser teurer ist. Aus diesem Grund haben die Spitzenpolitiker bereits im vergangenen Jahr die Absicht erklärt, das Gesetz über das Energiewesen abzuändern. Der Stein des Anstoßes ist der von den Arbeitgebern und den gewöhnlichen Verbrauchern kritisierte Preisaufschlag „Gesellschaftliche Verantwortung“, mit dem die Privilegien der Hersteller von Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen finanziert werden. Wegen des für den 28. Februar von den Arbeitgebern angekündigten Protests gegen den neuerlichen Anstieg der Strompreise, sah sich das Parlament veranlasst, über die Veränderungen im Energiegesetz abzustimmen, die vorsehen, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres alle Produzenten von elektrischem Strom über 5 Megawatt diesen nur noch über die Strombörse absetzen können. Der Unterschied zwischen dem Börsenpreis und den von der Energieaufsichtsbehörde festgelegten präferentiellen Tarifen soll dann aus dem Fonds für die Sicherheit des Elektroenergiesystems beglichen werden. Die Gesetzesnovellen zielen darauf ab, die schwachen Verbraucher mittels eines Vorzugstarifs im Rahmen eines festgelegten Stromverbrauchs zu schützen. Diese Aufgabe ist nicht leicht und ihre Umsetzung hat sich in die Länge gezogen, weil der Liberalisierung des Strommarktes einige Abschlussanalysen der Weltbank und eine Abstimmung des Liberalisierungsmodells mit der Europäischen Kommission vorangestellt werden müssen.
Die sozialschwachen Stromverbraucher sind in Bulgarien rund 1,1 Millionen an der Zahl. Damit sie über die Runden kommen muss die jährliche Energiehilfe in Höhe von 45 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro angehoben werden. Die Lösung des Problems wird von der Tatsache begünstigt, dass sich das Gewicht der erneuerbaren Energien auf den Endverbraucherpreis verringert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren ist der Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wegen der stark geschrumpften Ausgaben für die Installation von Anlagen, um rund 50 Prozent billiger geworden. Wie sich die Lage in Bulgarien weiterentwickelt, wird erst nach Inkrafttreten der Änderungen des Energiegesetzes am 1. Juli dieses Jahres klar werden.
Übersetzung: Wladimir Wladimirow
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