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Haushaltsausschuss billigt Vorschlag für staatliches Lotteriemonopol

Der Haushaltsausschuss hat in erster Lesung den Gesetzesentwurf des Abgeordneten von der NSFB Waleri Simeonow gebilligt, wonach Lottospiele nur vom Staat durchgeführt werden dürfen. Private Lotteriebetreiber machten auf sich aufmerksam, als sich herausstellte, dass sie auf die Differenz zwischen den gesammelten Einsätzen und den ausgezahlten Gewinnen einen Satz von 20 Prozent zahlen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass sie 15 Prozent auf alle gesammelten Wetten zu entrichten haben. Derart zahlen private Lotteriebetreiber geringere Summen und schaden damit der Staatskasse.



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