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Generalstaatsanwalt verlangt Auslegung der Immunitäts-Regelungen

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Auf Antrag des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew wird das Verfassungsgericht die Verfassungsregelungen über die Immunität des Staatspräsidenten und Vizepräsidenten auslegen müssen. Laut Verfassung tragen Präsident und Vizepräsident keine Verantwortung für ihre Handlungen während der Ausübung ihrer Ämter, mit Ausnahme Staatsverrat und Verfassungsverletzung. Die Verfassung verbietet ferner die Festnahme von Staats- und Vizepräsidenten und die Einleitung strafrechtlicher Untersuchungen gegen beide Amtsträger.



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