Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat das deutsche Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die administrative Verwendung abgelaufener persönlicher Dokumente von Ausländern, einschließlich bulgarischer Staatsbürger, im Hoheitsgebiet des Landes bis Ende 2020 verlängert.
Bulgarische Personalausweise und Pässe mit abgelaufener Gültigkeit nach dem 13. März 2020 werden in Deutschland bis zum 31. Dezember 2020 für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung anerkannt. Bulgarische Staatsbürger, die beabsichtigen, Deutschland bis zum 31. Oktober mit abgelaufenen persönlichen Dokumenten per Flugzeug zu verlassen, sollten sich im Voraus über die Politik der jeweiligen Fluggesellschaft diesbezüglich informieren, da sie möglicherweise nicht an Bord gelassen werden, informiert das bulgarische Außenministerium.
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