Bulgarien müsse das Baby mit den zwei Müttern, einer Bulgarin und einer Engländerin, anerkennen und ihm als bulgarischer Staatsbürger eine Geburtsurkunde ausstellen. Es sei jedoch nicht notwendig, im Dokument beide Mütter einzutragen. Das ist die Meinung der Generalanwältin Julianne Kokot vor dem EU-Gerichtshof in dem Fall des Babys mit den zwei Müttern. Das Baby wurde in Spanien geboren, Bulgarien weigert sich, ihm eine Geburtsurkunde auszustellen.
Laut Kokot müsse ein "Gleichgewicht zwischen der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und dem Recht auf Freizügigkeit des Kindes und seiner Eltern gefunden werden, aber der Staat könne sich auf seine nationale Identität und sein Verständnis für die traditionelle Familie berufen, um die Verwandtschaft in der Geburtsurkunde anzuerkennen, schreibt dnevnik.bg.
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