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Abstimmung am 11. Juli auch mit abgelaufenen Ausweisdokumenten möglich

Foto: mvr.bg

Wähler, deren Ausweisdokumente nach dem 13. März 2020 abgelaufen sind, können mit ihnen am 11. Juli bei der Parlamentswahl ihr Stimmrecht ausüben, hat die Zentrale Wahlkommission (ZWK) beschlossen. Sie brauchen bei den lokalen Wahlkommissionen auch keine Bescheinigung vom Innenministerium vorlegen.
Motiv für die Entscheidung der ZWK war, wie bei der vorangegangenen Parlamentsabstimmung am 4. April, das Gesetz über den Notstand im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.



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