Die Zentrale Wahlkommission hat der Anforderung des Generalstaatsanwalts für die strafrechtliche Verfolgung eines Abgeordnetenkandidaten in Burgas für die bevorstehenden Parlamentswahlen am 11. Juli stattgegeben.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Zeugen vor einem Richter befragt, an mehreren Adressen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen vorgenommen sowie Beweismittel und Dokumente gesammelt.
Ende Juni habe der Kandidat-Abgeordnete mit den Initialen Z. G. vier Personen im Dorf Marinka Immobilienvorteile verschafft, um sie davon zu überzeugen, am 11. Juli zugunsten eines bestimmten Kandidaten und einer bestimmten Koalition zu wählen. Für ein Vergehen dieser Art kann Freiheitsentzug von 1 bis 6 Jahren und eine Geldstrafe von 10.000 bis 20.000 Lewa (ca. 5.100 bis 10.200 Euro) auferlegt werden.Laut einer Analyse des Stromnetzbetreibers ESO werden bereits im Januar und Februar nächsten Jahres Stromengpässe erwartet. Auf einer vom Zentrum für Demokratieforschung in Sofia organisierten thematischen Konferenz erklärte Deljan Dobrew von..
Laut einer landesweiten Umfrage der Gewerkschaft „Podkrepa“ sind 77 Prozent der Beschäftigten im Sekundarschulbereich bereit, für eine Gehaltserhöhung zu streiken. Die Hälfte der Befragten sprach sich für einen landesweiten, wirksamen Streik aus,..
Mehr als 35 Prozent der Bürger befürworten die Idee, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 27. Oktober dieses Jahres komplett annulliert werden sollten. Das ergab eine nationale Umfrage, die vom Fernsehsender bTV und der..
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Gespräche auf Ebene Parteivorsitzende werden nur dann stattfinden, wenn sie die Bildung einer Regierungsmehrheit und einer regulären Regierung zum Ziel..
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