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Staatsanwaltschaft verbietet Veröffentlichung von Informationen zum versuchten Anschlag gegen Iwan Geschew

Foto: BTA

Die Staatsanwaltschaft der Stadt Sofia äußert ihre Unzufriedenheit mit den veröffentlichten Kommentaren bezüglich der Explosion neben dem Auto des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew. Da sich das Vorverfahren noch in der Anfangsphase befindet, sei nicht möglich, Schlußfolgerungen zu ziehen, was am 1. Mai passiert ist. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Staatsanwälte, die die Untersuchung überwachen, keine Personen zum Tatort zugelassen haben, die nicht dazu berechtigt sind.  Es seien auch keine Ermittlungsmaßnahmen von Sachverständigen angeordnet worden, die nicht in der Liste des zuständigen Gerichts stehen. Der Erklärung der Staatsanwaltschaft zufolge werde das Ermittlungsverfahren von einem Team aus drei Staatsanwälten von der Staatsanwaltschaft Sofia geleitet. Einem gestern verabschiedeten Erlass zufolge dürfen Materialien zu den Ermittlungen nicht ohne die Erlaubnis des leitenden Staatsanwalts veröffentlicht werden.



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