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Ombudsfrau ficht Entscheidung zur Liberalisierung des Strommarktes ab 1. Januar 2024 an

Diana Kowatschewa

Die Bürgerbeauftragte Diana Kowatschewa hat einige der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in Sachen Energiewirtschat scharf kritisiert und eine Stellungnahme an Energieminister Rumen Radew mit ihren Einwänden geschickt. 

Das Hauptargument von Kowatschewa ist, dass der Gesetzesentwurf die ersten Schritte zur Liberalisierung des Strommarktes für die Bevölkerung ab Mitte der Heizperiode, am 1. Januar 2024, vorsieht. 

Die geplante Liberalisierung des Strommarktes dürfe nicht ohne einen Mechanismus zur finanziellen Unterstützung sozial schwacher Haushalte beginnen, meint die Bürgerbeauftragte.




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