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Ausreisebestimmungen für Kinder in den Schengenraum festgelegt

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Das Innenministerium hat nach dem Wegfall der Schengen-Kontrollen neue Maßnahmen bei der Ausreise von Kindern aus dem Land festgelegt. Wenn ein Elternteil ein Ausreiseverbot für das Kind beantragt hat, werden die Informationen sofort an das Innenministerium weitergeleitet. Bei ähnlichen Scheidungsstreitigkeiten werden die Amtsgerichte die Daten direkt an die Polizei weiterleiten. Das Innenministerium wird über die Entscheidungen der verschiedenen Gerichte informiert. Selbst wenn diese entschieden haben, dass das Kind reisen darf, bleibt das Verbot so lange bestehen, bis die letzte Instanz endgültig entschieden hat oder die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Die Daten werden auch in das Schengener Informationssystem eingegeben, wenn das Kind bereits ausgereist ist. Es ist auch vorgesehen, dass das Kind das Land während des Gerichtsverfahrens verlassen kann, allerdings nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Gerichts.



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