Das bulgarische Außenministerium nimmt die Organisation der Wahlen im Ausland sehr ernst, da zu seinen Prioritäten die Durchführung eines transparenten Wahlverfahrens zählt, das auch für alle im Ausland lebenden Bulgaren zugänglich ist. Das erklärte die Vizeaußenministerin Katja Todorowa, die für die Durchführung der Parlamentswahl für die Auslandsbulgaren am 5. Oktober zuständig ist.
Es ist noch nicht klar, wie viele Wahllokale es außerhalb des Landes geben wird. Aufgrund der bisherigen Erfahrung und gemäß Wahlgesetz hat die Zentrale Wahlkommission eine Minimumzahl von 293 Wahllokalen bestimmt. Krasimir Boschanow, Direktor des Juristischen Referats im Ministerium meint dazu Folgendes:
"Im neuen Wahlgesetz sind mehr Möglichkeiten für die Eröffnung eines Wahllokals im Ausland vorgesehen", kommentiert der Experte. "Es müssen mindestens 40 Anträge von bulgarischen Bürgern bei den diplomatischen Vertretungen des Landes eingereicht sein, damit dort ein Wahllokal eröffnet wird. Im alten Gesetz waren 100 Anträge die Voraussetzung."
Die Auslandsbulgaren können bis zum 9. September ihre Vorschläge für den Standort der Lokale einreichen. Dazu müssen natürlich die Konditionen des Gastlandes, in dem die Bulgaren wählen werden, berücksichtigt werden. Bislang haben Griechenland, Großbritannien, Russland, Deutschland, Frankreich und die Türkei ihre Zustimmung gegeben. Die Ukraine und Afghanistan haben ebenfalls die Durchführung der Wahl auf ihrem Gebiet genehmigt. Dort befinden sich bulgarische Militärtruppen. Beim Außenministerium ist man aber besorgt, dass die Mittel für die Wahl der Auslandsbulgaren nicht ausreichend sind. Dafür seien etwa 600.000 Euro vorgesehen, berichtete der Hauptsekretär des Ministeriums Weselin Waltschew und weiter:
"Da momentan die Voraussetzungen für die Eröffnung der Wahllokale im Ausland gelockert wurden, rechnen wir mit einer Zahl zwischen 350 und 400", meint er. "Für die Europawahl hatten wir 167 Lokale, die uns 355.000 Euro gekostet haben. Bei etwa 400 Wahllokale haben wir eine Erhöhung von 240%, was natürlich auch fast doppelt so viel Mittel erfordern wird."
Es gab schon der Fall, als die Mittel für die Durchführung der Wahl im Ausland unzureichend waren, also wird das Ministerium erneut zusätzliche Mittel genehmigen müssen, damit die Wahl nicht verhindert wird, so Waltschew weiter. Als Wahlbeobachter wurden bereits Vertreter der Parlamentarischen Versammlungen der OSZE, des Europarates und der Schwarzmeer Wirtschaftskooperation eingeladen. Die Zahl der Beobachter wird noch von den entsprechenden Institutionen bestimmt.
Übersetzung: Milkana Dehler
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