Jeden Monat gehen landesweit Dutzende Beschwerden über unloyale Dienstleister in die Verbraucherschutzkommission ein. Die Leute beklagen sich vor allem über undurchsichtige Klauseln in Verträgen von Telekommunikations- und Internetanbietern, Täuschwerbung, angebliche Preisnachlässe und Handelsaktionen. Bei Streitfragen hat sich bislang die Verbraucherschutzkommission eingeschaltet.
Oft kann den Forderungen der Verbraucher aber nicht Genüge geleistet werden. Davon weiß auch Nikola Simeonow aus Sofia zu berichten, der sein Geld von einer Firma für Montage von Türen und Fenstern in vollem Umfang wieder zurückerstattet haben wollte. Er behauptet, die Montage sei nicht fachgerecht erfolgt, die Fassade sei demoliert, Schnee und Regenwasser dringe in seine Wohnung ein. Die Firma allerdings weigert sich, die vom Kunden aufgelisteten Schäden anzuerkennen. Als Kompromisslösung hat sie ihm angeboten, die Mängel zu beheben, falls sie Zugang zu seiner Wohnung erhält. Zu einer technischen Expertise ist es nicht gekommen und Stoimenow hat letztendlich beschlossen, nicht vor Gericht zu ziehen.
Um den Verbraucherschutz effizienter und zugänglicher zu gestalten, hat das Wirtschaftsministerium gewisse Novellen in den Normativakten vorgenommen und sogenannte Schlichtungskommissionen ins Leben gerufen, die Konflikte zwischen Kunden und Geschäftsleuten außer Gericht schlichten sollen. „Wir wollen staatliche Behörden, Telekommunikationsanbieter, Verbraucher, Kaufleute und deren Verbände zusammenführen, um durch gegenseitige Kompromisse und Zugeständnisse bestehende Konflikte lösen zu können“, erläuterte Vize-Wirtschaftsministerin Daniela Wesiewa.
Die Schlichtungskommission will zuerst die brisantesten Probleme in den Bereichen Energiewirtschaft, Wasserversorgung, Online-Handel, Kommunikationen und Verkehrswesen angehen. „Die Arbeit mit den Dokumenten und die Einberufung der Kommission sind kostenlos, man muss nur Beweisunterlagen vorlegen“, erklärt der Vorsitzende der Verbraucherschutzkommission Dimitar Margaritow.
„Das ist ein Schritt zur Beseitigung täglich auftauchender Streitigkeiten und Differenzen zwischen Produzenten und Kaufleuten. Wir sind voller Zuversicht und haben den Ehrgeiz, diese Kommissionen zu popularisieren und deren Arbeit effizient zu gestalten. Die Teilnahme an der Streitbeilegung ist vollkommen freiwillig. Es wurden Regeln für die Arbeit der Schlichtungskommissionen verabschiedet. Die entsprechenden Normativakten wurden an die europäische und nationale Gesetzgebung angepasst. Bei der Streitbeilegung stützen wir auf die Gesetze und setzten auf Gerechtigkeit und Freiheit. Die Schlichtungskommissionen sind unabhängig, obwohl sich Vertreter unterschiedlicher Regelungs- und Kontrollorgane daran beteiligen. Sie dürfen der Kommission keine obligatorischen Vorschriften machen. Die Schlichtungskommissionen werden aber nicht nur für die Lösung nationaler, sondern auch grenzübergreifender Problemfälle zuständig sein. Es handelt sich dabei oft um Verbraucherschutz in Sachen Garantien, Rückgaberecht, missbräuchliche Vertragsklauseln und unloyale Handelspraktiken“, präzisierte Dimitar Margaritow.
Übersetzung: Rossiza Radulowa
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