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Neue Änderungen der Wahlregeln mitten im Wahlkampf – warum und wie lange noch?

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Foto: Archiv

Im bulgarischen Parlament laufen seit Tagen hitzige Debatten über die neuen Novellen im Wahlgesetz, das gerade erst vor wenigen Monaten nach schweren Kompromissen verabschiedet wurde. Die Regierungskoalition macht keinen Hehl daraus, dass sie die Änderungen im Interesse ihrer Regierung anstrebt. Alle wissen, dass diese von Anfang an zu einer „dynamischen Stabilität“ verurteilt war. Trotzdem fragt man sich, wieso die Wahlregeln geändert werden sollen, während der Wahlkampf bereits in vollem Gange ist.

Ursprünglich hatten sich die GERB-Partei, der Reformblock und die Patriotische Front auf „minimale“ Novellen im Wahlgesetz geeinigt und zwar in puncto Begrenzung der Zahl der Wahllokale im Ausland, Wahlpflicht und Einführung eines Kästchens mit dem Text "Ich unterstütze niemanden" auf den Wahlzetteln. Mittlerweile sind aber in den Wahlausschuss bereits zwölf Gesetzentwürfe im Zusammenhang mit den sogenannten „minimalen“ Änderungen eingebracht worden. In erster Lesung wurde beschlossen, dass die Obergrenze von 35 Wahllokalen pro Land wegfällt, jedoch nur in EU-Staaten. Zudem soll bei allen Wahlen das Ankreuzen des Kästchens "Ich unterstütze niemanden" künftig als gültige Stimme gezählt werden, die aber bei Verhältnis- und Mehrheitswahlen unterschiedlich ausgewertet werden soll, je nach dem, ob es sich dabei um die Wahl des Staatspräsidenten, von Bürgermeistern, Abgeordneten oder Gemeinderäten handelt. Besonders umstritten ist jedoch die Wahlpflicht, auf deren Wegfall die Sozialisten und die Türkenpartei „Bewegung für Rechte und Freiheiten“ bestehen.

Um in Kraft zu treten, müssen die Novellen im Wahlgesetz vom Wahlausschuss und im Plenarsaal in erster und in zweiter Lesung erfolgreich verabschiedet und danach im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Noch bevor sie all diese Phasen durchlaufen haben, zeichnen sich aber neue Komplikationen ab. Das Zählen der Proteststimmen und der Wegfall der Begrenzung von 35 Wahllokalen in EU-Ländern setzt eine neue Software für die Auswertung der Wahlergebnisse, eine neue Unterweisung der Mitglieder der Zentralen Wahlkommission und eine Aufklärungskampagne unter den Wählern voraus. Obwohl all das nach Meinung des Wahlausschusses machbar sei, ist es mit zusätzlichen Kosten verbunden. Und was die Begrenzung der Wahllokale im Ausland angeht, steht das bulgarische Außenministerium in Großbritannien vor neuen Herausforderungen, da dort die Zahl der Bulgaren, die voten wollen, besonders groß ist.

Was den Wahlkampf angeht, verläuft er bislang eher routinemäßig, ohne dass sich die Debatten um die Novellen im Wahlgesetz sonderlich darauf auswirken. Die Meinungsforschungsagenturen Alpha Research und Sova Haris gehen von einer Stichwahl zwischen der GERB-Kandidatin Zezka Zatschewa und Rumen Radew aus, der von der BSP nominiert wurde. In der ersten Wahlrunde würde Zatschewa 34 Prozent und Radew 28 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinen. Auf Platz 3 reiht sich der Kandidat der vereinten Nationalisten Krassimir Karakatschanow mit 12,5 Prozent, gefolgt von Iwajlo Kalfin von der sozialdemokratischen ABW mit 6,6 Prozent und Trajtscho Trajkow vom Reformblock mit 5,1 Prozent. Sova Haris geht davon aus, dass es in der zweiten Wahlrunde zu einem Kopf-an-Kopf-Rennen kommt, bei dem Zezka Zatschewa 38,7 Prozent der Wählerstimmen und Rumen Radew 37,8 Prozent bekommen könnte.

Zeitgleich mit den Präsidentschaftswahlen am 6. November findet in Bulgarien auch ein Referendum statt. Aus der Erhebung der Meinungsforschungsagentur Sova Haris geht hervor, dass 67 Prozent der Befragten sich an dem Referendum beteiligen und 13,5 Prozent nicht daran beteiligen wollen. Sollten sich mehr als 50 Prozent der Wähler an der Volksbefragung beteiligen, werden deren Ergebnisse bindend sein.

Übersetzung: Rossiza Radulowa



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