Quo vadis, haben sich bestimmt der scheidende bulgarische Präsident Rossen Plewneliew und sein Nachfolger Rumen Radew gefragt, als Ministerpräsident Borissow noch in der Wahlnacht den Rücktritt seiner Regierung verkündete. Denn die bulgarische Verfassung weist eine Lücke auf: Bei einer Regierungskrise darf der Staatschef das Parlament nicht auflösen, wenn ihm weniger als drei Monate Amtszeit bleiben. Genau dieser Fall liegt nun vor. Glaubt man den Ankündigungen der parlamentarischen Parteien, wird keine den Versuch unternehmen, eine Regierung im Rahmen des jetzigen Parlaments zu bilden. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Präsident eine Übergangsregierung aufstellt.
Der einzig vernünftige und logische Schritt (in Bulgarien aber nicht unbedingt zu erwarten) ist, dass der aus dem Amt scheidende Plewneliew dem neugewählten Radew die Hand reicht und beide die Interimsregierung aufstellen. Anonymen Quellen aus der Umgebung beider Politiker zufolge beanspruche der von den oppositionellen Sozialisten unterstützte Radew die Nominierung des Interimspremiers und des Innenministers für sich. Nach Abschluss der angelaufenen Sondierungsgespräche von Präsident Plewneliew mit den Parlamentsparteien will er eine Tagung des Sicherheitsrates anberaumen, welcher auch sein Amtsnachfolger Radew beiwohnen soll. Daran nehmen auch die zurückgetretene Regierung und die Fraktionsvorsitzenden im Parlament teil. Dann soll der Ausgang aus der politischen Krise besprochen werden, die möglichst keine Erschütterungen nach sich ziehen soll.
Mit ihrem Schulterschluss betreten beide Präsidenten Neuland in Bulgarien. Doch, diese Art der Amtsübergabe findet das Gefallen der Bürger. Verständlich, denn für den Überraschungssieger bei den Präsidentschaftswahlen haben nicht nur sozialistische Wähler abgestimmt, sondern auch recht viele Anhänger der Noch-Regierungspartei GERB, die vor fünf Jahren Plewneliew ins Präsidentenamt gehievt hatte.
Redaktion: Vessela Vladkova
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