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Finanzaufsichtsbehörde legt neuen Entwurf eines Bonus-Malus-Systems für die KfZ-Haftpflichtversicherung vor

Foto: BGNES

Die KfZ-Haftpflichtversicherung könnte mit der neuen Bonus-Malus-Regelung, die die Finanzaufsichtsbehörde zur öffentlichen Diskussion vorgelegt hat, um das Vierfache teurer werden. Die Versicherungsprämie soll entsprechend der Vergehen nach 7 Kategorien festgelegt werden, die Fahrer in mehreren Klassen unterteilt werden. In Abhängigkeit der Klasse, in die der Fahrer unterteilt wird, kann sein Rabatt für die Versicherungsprämie zwischen 23% und 25% betragen. Für Verkehrssünder könnte die KfZ-Haftpflichtversicherung um 400% teurer werden.

Entsprechend der neuen Variante der Bonus-Malus-Regelung soll die Versicherung mit dem Inhaber des Fahrzeugs und dem Fahrer, jedoch nicht mit dem Fahrzeug selbst in Verbindung gebracht werden. Ab 2020 sollen die Verkehrsdelikte gesondert registriert und auf dieser Grundlage die Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet werden. Das neue System soll 2021 in Kraft treten.

Die neue Bonus-Malus-Variante ist milder als die vorhergehende, doch auch sie hat Nachteile", behauptet Nadezhda Minkowa vom Institut für Verkehrssicherheit. „Sie hat das Potential, die Autofahrer zu einem besseren Verkehrsverhalten zu animieren, doch dieses Potential wurde nicht ausgeschöpft. Es werden keine konkreten Zahlen genannt und keine Prognosen aufgestellt, dass es beispielsweise weniger Verkehrsunfälle, Verkehrsvergehen und weniger Verkehrsopfer geben wird. Konkretes gibt es nur in Bezug auf die Ausgaben der Versicherungsgesellschaften, die ihre Informationssysteme, die Ausgaben für die Justiz, das Innenministerium, den Garantiefond usw. neu berechnen müssen“, erklärt Nadezhda Minkowa.

Aus versicherungstechnischer Sicht sind die Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz nicht von Bedeutung. Damit das Bonus-Malus-System aber überhaupt eine Wirkung zeigt, müssen die Autoren des Entwurfs in Bezug auf die quantitativen Werte konkret werden und alles gut begründen. Das Zweite, was mich stört, ist die Verjährungsfrist und die vorgesehene Rehabilitationsfrist. Im Straßenverkehrsgesetz ist für die überhöhte Geschwindigkeit von 20 bis 30 km in einem Wohngebiet eine Geldstrafe und eine einjährige Rehabilitation vorgesehen. Im Gegensatz dazu sieht die Bonus-Malus-Verordnung eine Rehabilitationsfrist von 3 bis 4 Jahren für eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Das scheint mir übertrieben.“

Den gesellschaftlichen Erwartungen zufolge sollte das Verhalten der Autofahrer durch Boni korrigiert werden. Nadezhda Minkowa behauptet aber, dass der Preis der Versicherungsprämie von der Einführung des Systems nicht beeinflusst werden wird.

Bei der jetzigen Formulierung könnte die Bonus-Malus-Regelung nur dann effektiv sein, wenn die Preise der Versicherungspolicen nicht steigen. Sollten die Preise aber aus irgendeinem Grund nach oben gehen, dann wird der Verbraucher den Effekt des Bonus nicht spüren. Im darauffolgenden Jahr könnte es sogar vorkommen, dass er eine höhere KfZ-Haftpflichtversicherung bezahlen muss. Bei einer solchen Hypothese ist der Nachteil das einzig sichere“, erklärt Nadezhda Minkowa.

In Bulgarien werden jedes Jahr rund 300.000 Autos neu registriert, was 10% von allen Kraftfahrzeugen ausmacht. Das bedeutet, dass innerhalb von 5 Jahren jeder zweite Autobesitzer sein Auto wechselt. In der gleichen Zeit wird aber der Bonus von maximal 25% von jedem zweiten Autobesitzer, wenn er sein Auto verkauft oder verschrotten lässt, auf null fallen. Das werde den größten Teil der Autofahrer veranlassen, ihre Autos länger zu fahren, behauptet Nadezhda Minkowa.

Das ist ein nicht abgeschätzter Nebeneffekt“, unterstreicht Minkowa. „Wenn wir uns aber an Umweltstandards halten und neue und sichere Autos auf den Straßen haben wollen, dann sollten wir der Erneuerung des Fuhrparks nicht im Weg stehen.

Übersetzung: Georgetta Janewa



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