Die Einzelhandelsketten sind verpflichtet, bulgarische Lebensmittel zu verkaufen, die mindestens die Hälfte ihrer Verkaufsfläche einnehmen sollten. Dies gilt für solche Grundnahrungsmittel wie Milch- und Fleischprodukte, frisches Obst und Gemüse sowie Konserven. Sie müssen direkt vom Hersteller gekauft werden. Diese Produkte werden nicht zu Sonderpreisen erhältlich sein, es sei denn, die Hersteller haben dies ausdrücklich bewilligt. Das sieht ein Projekt vor, das durch eine Verordnung des Ministerrates eingeführt werden soll und bis Ende dieses Jahres in Kraft bleibt. Derart will man den bulgarischen Produzenten während der Krise unter die Arme greifen.
Die Vereinigung für modernen Handel, der die großen Handelsketten in Bulgarien angehören, sprach sich entschieden gegen die geplante Regierungsverordnung aus. Ihrer Ansicht nach werden auf diese Weise Grundprinzipien der Marktwirtschaft verletzt.
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