Die bulgarische Hauptstadt Sofia ist seit vergangener Nacht bis auf Weiteres abgeriegelt. Das geschah auf Anordnung von Gesundheitsminister Kyrill Ananiew, der sie auf Empfehlung des Nationalen Krisenstabs zur Coronavirus-Prävention und Bekämpfung herausgab. Die Maßnahme wurde von Ministerpräsident Bojko Borissow gebilligt.
Zu dieser Maßnahme kam es, nachdem Einwohner Sofias anlässlich der bevorstehenden 4 Osterfeiertage die Stadt massenweise verlassen haben, obwohl die Behörden dringlichst davon abgeraten hatten.
Was sieht die neue Einschränkungsmaßnahme vor?
Die neue Verordnung des Gesundheitsministers untersagt Zivilpersonen mit persönlichen Kraftfahrzeugen die Stadt zu verlassen, bzw. einzufahren.
Ausgenommen sind:
- Lastkraftwagen, die jedoch einen triftigen Gründ vorweisen müssen;
- Sonderfahrzeuge, einschließlich Krankentransporte und Fahrzeuge der regionalen Gesundheitsinspektionen;
- Mediziner, die zur Arbeit mit eigenem Fahrzeug fahren, oder gefahren werden;
- Personen, die einer Behandlung bedürfen. Diese müssen entsprechende Dokumente vorlegen, in denen der Ort der Behandlung angegeben ist;
- Fahrzeuge der Reparatur- und Havariedienste, darunter der Wasser-, Strom- und Fernwärmeversorgung;
- Lieferfahrzeuge der Nahrungsgüterindustrie, Pharmazeutik und medizinischer Einrichtungen;
- Geldtransporte und Fahrzeuge der Telekommunikationen und elektronischen Dienstleistungen;
- Dienstfahrzeuge, die Arbeiter und Angestellte zu ihren Arbeitsplätzen fahren. Das trifft ausschließlich für national wichtige und strategische Objekte zu, die für die nationale Sicherheit von Bedeutung sind. Die vorzulegenden Dokumente müssen konkrete Angaben über den Arbeitnehmer und den Arbeitsplatz enthalten, um die Stichhaltigkeit des Dokuments nachprüfen zu können.
In Bezug auf den Pendelverkehr zu Arbeitszwecken wird ein Durchlass zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr und zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr Ortszeit gewährt. Ein schriftlicher Nachweis muss jedoch weiterhin erbracht werden, wobei das Dokument auch Angaben über den Eigentümer der Firma, in der die betreffende Person beschäftigt ist, enthalten sein müssen.
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