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EK stimmt Verlängerung der Hilfsmaßnahmen in Bulgarien zu

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Die Europäische Kommission hat zwei von Bulgarien vorgeschlagene Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie genehmigt. Die Genehmigung erfolgt Kraft der vorübergehend gelockerten Vorschriften für staatliche Beihilfen. Die erste Maßnahme erweitert und erneuert das Lohnunterstützungssystem „60:40“. Die Maßnahme wird bis Ende des Jahres auch auf diejenigen ausgedehnt, die in den Bereichen Bildung und Gesundheitswesen beschäftigt sind. Das ursprünglich genehmigte Budget von 750 Millionen Euro für die Maßnahme 60:40 wird beibehalten. Die zweite Maßnahme mit einem Budget von 20 Millionen Euro sieht eine monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro für Selbstständige im Verkehr, Tourismus und Hotel- und Gaststättenwesen vor.



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