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Innenministerium äußert sich zum Fall „Ürün“

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In Antwort auf Informationen über gesetzeswidrige Handlungen seitens Angestellten der Direktion „Migration“, wie „Ausweisung“ und „Deportation“ von türkischen Staatsbürgern in die Republik Türkei, äußerte das bulgarische Innenministerium, dass es sich um manipulative Meldungen handle, die nicht der Wahrheit entsprechen würden, meldete die bulgarische Nachrichtenagentur BTA.

Zitiert wird der Fall des türkischen Bürgers Selahattin Ürün, der sich illegal in Bulgarien aufgehalten hat und nach einer Haftstrafe von 9 Monaten im Einklang mit dem Rückführungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei in sein Ursprungsland gebracht worden sei. Ürün habe keinen Flüchtlingsstatus erhalten und musste entsprechend Paragraph 41 des Ausländergesetzes der Republik Bulgarien die Heimreise antreten.

Nachdem 2016 zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei ein Rückführungsabkommen unterzeichnet wurde, mussten 431 Personen das Land verlassen, die sich illegal aufgehalten haben, informierte das Innenministerium.


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