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Strafgebühren für Nichteinhaltung von Epidemie-Maßnahmen

Foto: BGNES

Strafgebühren für die Nichteinhaltung der Epidemie-Maßnahmen müssen die Organisatoren von mehreren politischen Veranstaltungen am vergangenen Wochenende bezahlen, ließ das Gesundheitsministerium verlauten. Das sind die Organisatoren des 50. Parteitags der BSP, der Gründungsversammlung der Partei „Republikaner für Bulgarien“ von Zwetan Zwetanow und des Besuchs des Premierministers in der Kirche „Heilige Kiril und Method“ in Lowetsch. Die Strafgebühren für juristische Personen betragen zwischen 256 und 1.023 Euro. 



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