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Maßnahme 60/40 bis Jahresende verlängert

Foto: Radio Widin

Auf einer außerordentlichen Online-Sitzung des Nationalen Rates für konzertierte Aktion wurde entschieden, die Maßnahme 60/40 vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Der Staat wird weiterhin 60% der Gehälter der Beschäftigten in Unternehmen zahlen, die am stärksten von der Krise betroffenen sind. Die Arbeitgeber zahlen die restlichen 40%. Der Arbeitslosenfonds der staatlichen Sozialversicherung finanziert die Maßnahme mit rund 375 Millionen Euro. Die Auswirkungen von der Verlängerung der Maßnahme werden sich voraussichtlich in der Erhaltung von etwa 200.000 Arbeitsplätzen niederschlagen. Die Mittel für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung werden nach der entsprechenden Mitteilung der Europäischen Kommission ausgezahlt, informiert der BNR. Es ist die zweite Erweiterung der Maßnahme. Die Sozialpartner haben beantragt, sie in den Sozialversicherungskodex aufzunehmen.



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