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Präsident Rumen Radew wendet sich an Verfassungsgericht

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Präsident Rumen Radew hat das Verfassungsgericht angerufen und gefordert, die Entscheidung des Parlaments vom 2. Oktober, eine vorläufige Kommission zur Prüfung des Entwurfs einer neuen Verfassung einzurichten, für verfassungswidrig zu erklären.
Im Antrag des Präsidenten heißt es, dass die verfassungsgebende Nationalversammlung das einzige Gremium ist, das zur Verabschiedung einer neuen Verfassung befugt ist. Das derzeitige Parlament habe lediglich das Recht zu erörtern, ob eine verfassungsgebende Versammlung einberufen soll. Der angenommene Beschluss überschreite die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Parlaments und verstoße gegen die Rechtsstaatlichkeit, betont der Präsident.



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