Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dass die Einziehung unbezahlter Verkehrsstrafen an den Grenzenübergangsstellen „Kulata-Promachonas“ und „Ilinden-Exochi“ gesetzwidrig ist, informierte das Presseamt des Gerichts. Das Urteil ist endgültig und es kann keine weitere Berufung eingelegt werden.
In der Begründung des Gerichtsentscheids heißt es: „Entsprechend der Gerichtspraxis des Verfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt der Sachverhalt, dass der Staat nicht in der Lage ist, verhängte Geldstrafen einzuziehen, kein Grund dar, Personen an der Ausreise zu hindern.“Dank des intensivierten Dialogs und der Maßnahmen der zuständigen Behörden Bulgariens und der Türkei wurde eine Verringerung des Migrationsdrucks um mehr als 70 Prozent registriert, meldete das Pressezentrum des Außenministeriums. Den..
Das Institut für Mais in Knescha veranstaltet eine internationale Konferenz über nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft angesichts des globalen Klimawandels. Zu dem Forum, das am 3. und 4. September stattfindet, wurden prominente..
Am Dienstag wird es sonnig sein. Am Nachmittag ziehen Wolken auf, aber es bleibt größtenteils niederschlagsfrei. Es wird ein mäßiger Wind aus Nord-Nordost wehen. Die Höchsttemperaturen werden zwischen 30 und 35°C liegen. An der..