In einer Verordnung führt Sozialministerin Deniza Satschewa die Beschäftigten an, die vom Staat eine Entschädigung in Höhe von 12 Euro pro Tag erhalten können. Es handelt sich dabei um Menschen, die in Branchen tätig sind, die aufgrund der Antiepidemiemaßnahmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten vorübergehend eingestellt haben. Gemäß der Verordnung werden bis zum 31. Januar 2021 Entschädigungen für Mitarbeiter in Bars, Cafés, Bildungszentren, Mitarbeiter von Tourismusunternehmen und Mitarbeiter in Einzelhandelsgeschäften in Einkaufszentren gewährt, mit Ausnahme derjenigen, deren Aktivitäten nicht ausgesetzt wurden. Die Mitarbeiter von Kinos, Discos und Bars, Sporthallen und Erholungszentren sowie konzerttätige Musiker können sich ebenfalls bewerben.
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